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Anwälte für Testament in Karlsruhe

Rechtsanwalt Hans-Peter Grimm
Landauer Straße 25
76185 Karlsruhe
Rechtsanwalt Ekkehard Kügler
Am Storrenacker 1a
76139 Karlsruhe
Rechtsanwalt Arno Stengel
Wendtstraße 17
76185 Karlsruhe
Rechtsanwalt Harald Brennecke
Beiertheimer Allee 60
76137 Karlsruhe

Ihren Anwalt in Karlsruhe für Fragen rund ums Testament finden Sie hier.

Viele Menschen machen Fehler bei der Erstellung Ihres Testaments. Oft geht das Geld dann an die „falsche“ Person oder es entstehen jahrelange Streitigkeiten. Schnell und kostenlos können Sie über den Anwalt-Suchservice einen Termin mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Wie bewahre ich mein Testament am besten auf und kann ich es widerrufen?

Ein eigenhändig verfasstes Dokument können Sie zu Hause aufbewahren. Informieren Sie eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort. Widerrufen können Sie es, indem Sie es vernichten und durch ein neues Dokument ersetzen. Datieren Sie solche Unterlagen immer! Die Verwahrung eines öffentlichen oder notariellen Testaments erfolgt beim Nachlassgericht. Widerrufen können Sie es, indem Sie es aus der Verwahrung zurückholen. Auch ein privat erstelltes Dokument können Sie zum Nachlassgericht geben. Alle verwahrten Schriftstücke werden dort in einem zentralen Register erfasst. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht in Karlsruhe kann Sie zum Widerruf Ihres letzten Willens beraten.

In welcher Form kann ein Testament errichtet werden?

Das eigenhändige Testament muss komplett handschriftlich verfasst werden – mit Unterschrift, Ort und Datum. Das notarielle Testament wird vom Notar aufgenommen oder diesem in handschriftlicher Form übergeben. Es wird beim Amtsgericht aufbewahrt. Ein Nottestament wird vor dem Bürgermeister oder vor drei Zeugen niedergelegt, wenn das Ableben kurz bevor steht und kein Notar mehr verfügbar ist. Bei einem Erbvertrag treffen Erblasser und Erbe eine gegenseitige Vereinbarung. Bei der Erstellung solcher Dokumente hilft Ihnen ein erfahrener Anwalt.

Was muss man zum gemeinschaftlichen Testament wissen, zum Beispiel bei Ehegatten?

Allein Ehegatten können einen gemeinsamen letzten Willen verfassen. Treffen sie darin Verfügungen, die auf Gegenseitigkeit beruhen, lassen sich diese nicht durch eine Einzel-Verfügung wieder aufheben. Ehegatten können ihre Verfügungen widerrufen, solange der Partner noch am Leben ist. Im Berliner Testament setzten sich die Ehepartner gegenseitig als Erben ein und meist ihre Kinder zu Erben dessen, der zuletzt stirbt. Ein erfahrener Anwalt in Karlsruhe kann Ihnen dabei helfen, eine letztwillige Verfügung zu erstellen oder auszulegen.

Unter welchen Umständen ist ein Testament unwirksam oder nichtig?

Es kann wegen formeller Fehler unwirksam sein, etwa wegen einer fehlenden Unterschrift oder wegen Anfertigung per Drucker. Ist der Verfasser beim Anfertigen nicht testierfähig, etwa wegen Geistesschwäche, ist es ebenfalls unwirksam. Ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament können Regelungen enthalten, die man nicht durch neue Verfügungen abändern kann. Unwirksam ist ein letzter Wille auch, wenn er nicht höchstpersönlich niedergelegt wurde oder Dritte Einfluss darauf genommen haben. Im Zweifel kann Sie ein kompetenter Anwalt aus Karlsruhe zu Ihrem letzten Willen beraten.

Wo finde ich einen kompetenten Anwalt, der mich zu meinem Testament berät?

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir Ihnen auf dieser Seite verschiedene in Karlsruhe tätige Anwälte für Erbrecht aufgelistet. Zur besseren Orientierung finden Sie in den Profilen der Juristen nähere Angaben zu deren Tätigkeit und Arbeitsweise. Zur Kontaktaufnahme mit dem ausgewählten Rechtsanwalt können Sie ganz einfach und schnell unser Kontaktformular verwenden. Die Nutzung des Kontaktformulars erfolgt natürlich kostenlos und unverbindlich. Der Rechtsanwalt wird Sie dann zeitnah zur Terminvereinbarung zurückrufen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Testament in Karlsruhe gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Berliner Testament, Testament Anfechtung, Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Übergabe zu Lebzeiten.