Autor: RA FAArbR Dr. Henning Hülbach, BOISSERÉE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln, Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht (TH Köln)
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 07/2020
Keine Verjährung von Urlaubsansprüchen bei Nichterfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten
Kommt der Arbeitgeber der nach der neuen Rechtsprechung des BAG und EuGH bestehenden Initiativlast, dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub tatsächlich nehmen, nicht nach, verfallen diese Urlaubsansprüche nicht nur nach § 7 Abs. 3 BUrlG...