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Anwälte für Abfindung in Amberg

Sie möchten eine Abfindung beim Arbeitgeber heraushandeln und benötigen dafür in Amberg die Unterstützung eines guten Rechtsanwalts?

Eine Abfindung mildert den Ausstieg aus dem Job ab. Sie kann aber auch nachteilige Folgen haben. Die Höhe einer solchen Zahlung ist nicht festgelegt und oft Verhandlungssache. Anwaltliche Unterstützung kann helfen, ein besseres Ergebnis zu erzielen. Über unsere Seite finden Sie einfach und kostenfrei einen versierten Anwalt für Arbeitsrecht in Amberg.

Was muss man zur Besteuerung einer Abfindung wissen?

Eine derartige Zahlung Ihres Arbeitgebers müssen Sie grundsätzlich voll versteuern. Sie ist in der Anlage N einzutragen. Aber: Wenn Sie die Gesamtzahlung innerhalb eines Jahres erhalten haben, können Sie von der Fünftelregelung profitieren. Dabei kann die Abfindung auf fünf Steuerjahre verteilt werden. Auf die Abfindung müssen Sie keine Sozialabgaben bezahlen. Allerdings gilt dies nicht, wenn Sie freiwillig versichert sind. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Amberg kann Ihnen helfen, bei Vereinbarungen mit dem Chef alles richtig zu machen.

Aus welchen Gründen wird eine Abfindung gezahlt?

Eine Entschädigungszahlung kann arbeitsvertraglich vereinbart werden. Häufiger wird sie im Rahmen eines Aufhebungsvertrages angeboten. Wird der Betrieb stillgelegt, regelt oft ein Sozialplan freiwillige Entschädigungszahlungen. Auch bei einer Betriebsänderung kann es zu Zahlungen kommen. Bei einer Kündigungsschutzklage kann das Gericht eine solche Zahlung festlegen. Oft passiert dies, wenn dem Arbeitnehmer eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist. Manchmal wird vom Chef im Kündigungsschreiben eine Abfindung angeboten – wenn der Empfänger auf eine Klage gegen die Kündigung verzichtet. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Amberg kann Ihnen sagen, ob Sie das Recht auf eine solche Zahlung Ihres Arbeitgebers haben.

Wonach richtet sich die Höhe einer Abfindung?

Wenn der Arbeitgeber eine Entschädigung gegen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage anbietet, beträgt die Zahlung 0,5 Monatsverdienste pro Jahr der Beschäftigung. Dies bezieht sich jedoch nur auf eine betriebsbedingte Kündigung. Riskiert der Arbeitgeber bei einer Kündigungsschutzklage einen höheren Schaden, kann vielleicht eine höhere Zahlung ausgehandelt werden. Will der Arbeitgeber ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied loswerden, sind aber auch mal bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr drin. Gerichtsprozesse – womöglich durch mehrere Instanzen – sind teuer. Dies kann die Bereitschaft Ihres Arbeitgebers erhöhen, eine gute Schlusszahlung zu vereinbaren. Lassen Sie sich von einem Anwalt in Amberg beraten. Gerade bei Fragen rund um das Thema Abfindung ist es wichtig, kompetente Hilfe zu haben.

Welche sozialrechtlichen Nachteile kann eine Abfindung haben?

Endet das Arbeitsverhältnis mit einer Zahlung und ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dadurch wird die Anspruchsdauer nicht verkürzt, sondern der Zeitraum nur nach hinten geschoben – maximal um ein Jahr. Versicherungswidriges Verhalten – wie ein Aufhebungsvertrag – führt zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. In diesem Fall verkürzt sich tatsächlich die Bezugszeit. Die übliche Kürzung beträgt zwölf Wochen. Vor irgendwelchen Vereinbarungen mit dem Chef sollte gründlich gerechnet werden, ob sich die Abfindung überhaupt lohnt – am besten mit Hilfe eines Anwalts aus Amberg.

Bei uns finden Sie einen versierten Anwalt, der Ihnen hilft, mit dem Chef eine Abfindung auszuhandeln.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, listen wir Ihnen auf unserer Seite mehrere in Amberg tätige Anwälte für Arbeitsrecht auf. In unseren Kanzleiprofilen erhalten Sie zusätzliche Informationen zur Tätigkeit und Qualifikation der einzelnen Rechtsanwälte. Eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl ist über unser Kontaktformular möglich. Mit der Verwendung unseres Kontaktformulars gehen Sie keine Verpflichtungen ein und es entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Sie erhalten umgehend vom Rechtsanwalt Ihrer Wahl einen Rückruf zur Vereinbarung eines Beratungstermins.