Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Köthen (Anhalt) finden Sie hier

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Anwälte für Erbengemeinschaft in Köthen (Anhalt)

Rechtsanwältin Manuela Schwennen
Schalaunische Straße 40
06366 Köthen (Anhalt)

Eine Erbengemeinschaft ist mit vielen juristischen Fragen verbunden. Bei uns finden Sie einen kompetenten Rechtsanwalt in Köthen (Anhalt).

Eine Erbengemeinschaft muss wichtige Entscheidungen über den Umgang mit dem Nachlass treffen. Oft kommt es dabei zum Streit. Fachkundige Beratung hilft, teure Folgen zu vermeiden und eine rechtssichere Lösung zu finden. Über unsere Seite können Sie schnell und einfach eine Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Was sind die möglichen Gründe für Streitigkeiten in einer Erbengemeinschaft?

Hier handelt es sich um eine Zweckgemeinschaft von Menschen, die ansonsten nichts gemeinsam haben – und dies auch gut finden. Die verschiedenen Erbanteile der einzelnen Miterben sorgen oft für böses Blut. Ein Haus gehört zur Erbschaft. Soll es verkauft werden? Womöglich möchte einer der Miterben darin wohnen, ein anderer braucht Geld. Ein Miterbe soll keine Gelegenheit bekommen, sich am Familienschmuck zu vergreifen. Deshalb bringt ihn jemand anders heimlich „in Sicherheit.“ Ein kompetenter Anwalt in Köthen (Anhalt) berät sie zu allen Fragen um die Erbengemeinschaft.

Was muss man zur Erbengemeinschaft wissen?

Eine Erbengemeinschaft kommt zustande, wenn mehrere Leute gemeinsam den Nachlass eines Erblassers erben. Man bezeichnet dies als Gesamthandsgemeinschaft: Alle haben nur gemeinsam Rechte am Nachlass und können über ihre Anteile nicht verfügen. Einzelne Miterben sind also nicht dazu berechtigt, Gegenstände an sich zu nehmen oder Geld vom Konto abzuheben. Zulässig ist lediglich ein Verkauf des Erbanteils. Wer ihn erwirbt, wird dann wieder Mitglied der Gemeinschaft. Ein versierter Anwalt kann Sie beraten, wenn es innerhalb einer Erbengemeinschaft zu Streitigkeiten kommt.

Erbengemeinschaft und Nachlassverwaltung: Was muss man dazu wissen?

Die Verwaltung des Nachlasses ist Sache aller Miterben gemeinsam. Nur mit einem Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker kommen die einzelnen Miterben darum herum, sich zu engagieren. Weigert sich ein Miterbe, bei der Verwaltung zu helfen, und verursacht so einen Schaden, macht er sich gegenüber den anderen haftbar. Besonders wichtig ist eine effektive Verwaltung bei vermieteten Häusern oder bei geerbten Familienbetrieben. Ein im Erbrecht tätiger Rechtsanwalt in Köthen (Anhalt) kann Ihnen im Streit um die richtige Verwaltung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft helfen.

Bis wann besteht die Erbengemeinschaft und was ändert die Erbauseinandersetzung?

Mit der Erbauseinandersetzung ist die Verteilung der Erbschaft unter den Miterben anhand der Erbquoten gemeint. Diese Aufteilung beendet die Erbengemeinschaft, denn anschließend gibt es nichts mehr, was diese verwalten muss. Sind die Erben sich einig, spricht nichts dagegen, dass die Verteilung von ihnen selbst vorgenommen wird. Eine schriftliche Vereinbarung schafft klare Verhältnisse. Die Ausnahme: Bei Bestehen einer Testamentsvollstreckung darf nur der Testamentsvollstrecker den Nachlass verteilen. Ein Fachanwalt für Erbrecht aus Köthen (Anhalt) kann helfen, wenn die Gemeinschaft sich nicht über die Aufteilung einigen kann.

Beim Anwalt-Suchservice finden Sie einen kompetenten Anwalt, der Sie zu allen Fragen rund um die Erbengemeinschaft berät.

Auf unserer Homepage finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in Köthen (Anhalt) bei allen erbrechtlichen Fragen beistehen können. Durch Anklicken des Buttons "Kontaktdaten" gelangen Sie zu den Profilen der einzelnen Rechtsanwälte. Unser Kontaktformular erlaubt es Ihnen, einfach und bequem einen Anwalt um Rückruf zu bitten! Aus der Verwendung des Kontaktformulars folgen für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich auf Ihre Nachricht hin so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Köthen (Anhalt) gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.