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Anwälte für Erbfolge in Köthen (Anhalt)

Rechtsanwältin Manuela Schwennen
Schalaunische Straße 40
06366 Köthen (Anhalt)

Brauchen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt in Köthen (Anhalt) wegen eines Streits um die gesetzliche Erbfolge?

Eine Erbschaft kann viele rechtliche Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen verursachen. Wer etwas bekommt – und wie viel – richtet sich nach der Erbfolge. Wie diese funktioniert, ist vielen Menschen unklar. Mit dem Anwalt-Suchservice können schnell und einfach ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Was gilt für die gesetzliche Erbfolge unter Ehepartnern?

Ehegatten des Erblassers sind neben den Verwandten gesetzliche Erben. Gibt es Kinder, erbt der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses. Wenn das Paar im üblichen gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bekommt der überlebende Partner ein weiteres Viertel. Wenn keine Kinder existieren, erhält der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte – auch wenn zum Beispiel Geschwister vorhanden sind. Eine Zugewinngemeinschaft sorgt auch hier dafür, dass ein weiteres Viertel hinzukommt – also insgesamt drei Viertel. In Köthen (Anhalt) gibt es versierte Rechtsanwälte, die Ihnen in allen erbrechtlichen Fragen helfen können.

Welche Folgen hat die gesetzliche Erbfolge bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug?

Ein ausländischer Wohnsitz führt in vielen Ländern zur Anwendung des dortigen Rechts. Dieses sieht oft ganz andere Erbschaftsregelungen vor. Selbst in anderen EU-Ländern gibt es zum Beispiel oft kein Erbrecht von Ehegatten. Auch bei den Pflichtteilen gibt es erhebliche Unterschiede. Innerhalb der EU richtet sich das anwendbare Recht nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. Es ist besonders wichtig, hier ein Testament zu verfassen und darin festzulegen, dass deutsches Recht gelten soll. Ohne diese Festlegung gilt das Testament oft nicht. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung – zum Beispiel durch einen in Köthen (Anhalt) ansässigen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Was ist die gesetzliche Erbfolge und wie unterscheidet sie sich von der gewillkürten Erbfolge?

Das Gesetz bestimmt, wer erbt, wenn dies der Erblasser nicht selbst regelt. Alternativ kann dies aber auch der Erblasser selbst festlegen – dann ist die Rede von „gewillkürt“. Seinen letzten Willen kann man zum Beispiel in einem Testament oder Erbvertrag niederlegen. Dabei sind Formvorschriften zu beachten. Verletzt man die Formvorschriften, ist das Testament unwirksam – dann kommt die gesetzliche Regelung zum Tragen. Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt in Köthen (Anhalt) darüber beraten, wie Sie Ihren letzten Willen am besten festlegen.

Wie erben Verwandte bei Anwendung der gesetzlichen Erbfolge?

Als erste erben Verwandte der ersten Ordnung, also Kinder und Enkel. Dann folgen Angehörige der zweiten Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen. Als dritte Ordnung kommen schließlich Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins zum Zuge. Eine vorhergehende Ordnung schließt eine nachfolgende von jeglichen Erbansprüchen aus. Gibt es also Kinder des Erblassers, erhalten seine Eltern oder Geschwister keinen Anteil vom Erbe. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt in Köthen (Anhalt) kann prüfen, ob Sie Erbansprüche haben.

Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Hilfe zu finden, wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Erbfolge haben.

In Köthen (Anhalt) sind verschiedene Rechtsanwälte im Bereich Erbrecht tätig – bei uns finden Sie eine Liste mit kompetenten Juristen. Möchten Sie erst nähere Informationen zu den Anwälten und deren Tätigkeit? Dafür müssen Sie nur den Button "Kontaktdaten" anklicken. Eine Terminvereinbarung mit dem Anwalt Ihrer Wahl wird durch unser Kontaktformular vereinfacht. Für Sie bringt die Nutzung unseres Kontaktformulars keinerlei Zahlungspflichten oder andere Verpflichtungen mit sich. Zeitnah erhalten Sie dann einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit ihm einen Termin absprechen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Köthen (Anhalt) gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.