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Anwälte für Strafanzeige in Rosenheim

Liegt gegen Sie eine Strafanzeige vor? Dann sollten Sie jetzt handeln und einen guten Anwalt in Rosenheim aufsuchen.

Mit einer Strafanzeige meldet ein Bürger den Ermittlungsbehörden eine mögliche Straftat. Einen Strafantrag hingegen kann nur das Tatopfer stellen; dieser ist bei bestimmten Straftaten Voraussetzung für weitere Maßnahmen. Ein Anwalt für Strafrecht kann Sie kompetent beraten – werden Sie fündig auf unserer Internetseite.

Was versteht man unter einer missbräuchlichen Strafanzeige?

Wer wissentlich etwas anzeigt, dass nicht stattgefunden hat, täuscht eine Straftat vor und macht sich strafbar. Wer eine falsche Anzeige gegen eine bestimmte Person vorbringt, kann sich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen. Unter Umständen macht sich der Betreffende auch wegen einer Verleumdung strafbar. Es ist auch rechtsmissbräuchlich, immer wieder Richter anzuzeigen, um sein Missfallen gegenüber dem Staat auszudrücken. Ein kompetenter Anwalt in Rosenheim berät sie zu allen Fragen rund um den Missbrauch von Strafanzeigen.

Welche Personen dürfen Strafanzeige erstatten?

Dazu ist jeder berechtigt, zum Beispiel der von der Tat Betroffene oder ein zufälliger Zeuge. Bei bestimmten Delikten ist man zur Anzeige verpflichtet, wenn man vorher davon erfährt – etwa Mord und Raub. Wer dann nicht handelt, macht sich strafbar wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten. Allerdings droht eine Strafbarkeit auch, wenn man jemand anderen fälschlicherweise einer Straftat bezichtigt. Ein versierter Anwalt für Strafrecht kann Sie beraten, wenn Sie angezeigt worden sind.

Welche Form ist bei einer Strafanzeige vorgeschrieben – und ist sie auch online möglich?

Es gibt keine besonderen Formvorschriften. Die Strafanzeige ist mündlich und schriftlich möglich. Sie muss sich jedoch auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen. Allzu allgemein dürfen die Beschuldigungen daher nicht sein. Die Anzeige kann sich gegen eine bestimmte Person, gegen Unbekannt oder gegen einen selbst richten. Auch eine Online-Anzeige ist in der Regel über besondere Portale möglich. Trotz allem sollte dies gut überlegt sein. Ein im Strafrecht tätiger Rechtsanwalt in Rosenheim kann Ihnen helfen, wenn Sie angezeigt worden sind.

Welches Verfahren folgt nach einer Strafanzeige?

Die Polizei stellt Erstermittlungen an und prüft, ob eine Straftat vorliegt. Sie sichert auch mögliche Beweise. Sie übergibt dann die Akte der Staatsanwaltschaft, die entscheidet, wie es nun weitergeht. Die Staatsanwaltschaft kann weitere Ermittlungen in Auftrag geben, zum Beispiel eine polizeiliche Vernehmung des Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft kann dann das Ermittlungsverfahren einstellen oder Anklage erheben. Ein weiterer Weg ist der Strafbefehl. Ein Fachanwalt für Strafrecht aus Rosenheim kann Ihnen helfen, wenn gegen Sie ermittelt wird.

Finden Sie einen Anwalt, nachdem gegen Sie Strafanzeige gestellt wurde – auf unserer Seite kommen Sie zum Ziel!

Eine schnelle Suche ermöglicht Ihnen die Liste von Anwälten für Strafrecht in Rosenheim auf unserer Homepage. Hier können Sie sich auch über die Qualifikationen und die Arbeitsweise der einzelnen Anwälte informieren – auf den Kanzleiprofilen. Wenn Sie dann mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen möchten, können Sie unser Kontaktformular verwenden. Es kostet Sie nichts, über unser Kontaktformular eine Anfrage zu verschicken. Es ist vollkommen unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann so bald wie möglich bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Strafanzeige in Rosenheim gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Strafbefehl.