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Anwälte für Abfindung in Siegen

Rechtsanwalt Wolfgang Wehn
Oranienstraße 14
57072 Siegen

In Siegen gibt es erfahrene Rechtsanwälte, die Ihnen zur Seite stehen, wenn Sie eine Abfindung einfordern möchten.

Sinn einer Abfindung ist es, Sie für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes finanziell zu entschädigen. Meist ist ihre Höhe jedoch Verhandlungssache. Mit einem guten Anwalt an Ihrer Seite steigen Ihre Chancen, nicht über den Tisch gezogen zu werden. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice finden Sie ohne Kosten zügig einen versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Siegen.

Welche steuerlichen Regeln gelten für die Abfindung?

Sie muss grundsätzlich voll versteuert werden. In der Steuererklärung tragen Sie sie in Anlage N ein. Sie können aber die sogenannte Fünftelregelung in Anspruch nehmen, wenn Sie den Gesamtbetrag innerhalb von einem Jahr bekommen haben. Diese besagt, dass der Betrag auf fünf Jahre verteilt versteuert werden kann. Sozialabgaben fallen für Ihre Abfindung übrigens nicht an. Aber: Es gibt Ausnahmen, wenn Sie freiwillig versichert sind. Ein versierter Rechtsanwalt in Siegen kann Sie rund um das Ende Ihres Arbeitsvertrages beraten.

In welchen Fällen zahlen Arbeitgeber eine Abfindung?

Eine Entschädigung für das Ende des Arbeitsvertrages kann sich aus dem Vertrag selbst ergeben oder aus einem extra abgeschlossenen Aufhebungsvertrag. Bei Betriebsänderungen oder bei einer Entlassungswelle aufgrund eines Sozialplans kommt es häufig zu einer derartigen Zahlung. Auch in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht kann es zur Festsetzung einer Entschädigungszahlung kommen. Der Arbeitgeber kann im Kündigungsschreiben den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass dieser bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung bekommt. Auch in Siegen gibt es kompetente Rechtsanwälte, die Sie gern zu allen Fragen rund um die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses beraten.

Mit welcher Abfindung kann ich rechnen?

In § 1a Kündigungsschutzgesetz legt der Gesetzgeber 0,5 Monatsverdienste pro Jahr der Beschäftigung fest. Ausgehandelt werden können jedoch auch andere Beträge. Die 0,5 Monatsverdienste sieht das Gesetz nur bei betriebsbedingten Kündigungen vor. Je besser die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen, desto eher kann man eine höhere Abfindung aushandeln. Bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr werden manchmal ausgehandelt, wenn ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied gehen soll. Verhandlungsgeschick ist wichtig. Nicht vergessen sollte man, dass ein langes Gerichtsverfahren für den Betrieb teuer werden kann. Derartige Verhandlungen sollten Sie nicht ohne anwaltliche Beratung führen. Ein versierter Jurist aus Siegen kann Ihnen helfen, das beste Ergebnis zu erzielen.

Wie vermeidet man sozialrechtliche Nachteile einer Abfindung?

Endet der Job mit einer Geldzahlung und ohne Beachtung der normalen Kündigungsfrist, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruchszeitraum wird dadurch zwar nicht verkürzt, aber nach hinten verschoben. Dies kann bis zu einem Jahr dauern. Ernster wird es bei einem Aufhebungsvertrag. Dieser gilt als freiwillige Arbeitsaufgabe und führt zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes. Üblicherweise dauert diese zwölf Wochen. Sie verkürzt die Bezugsdauer. Vor Absprachen mit dem Chef sollten Sie daher einen guten Anwalt aus Siegen prüfen lassen, ob sich die Abfindung überhaupt für Sie lohnt.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt zu finden, wenn Sie Rat zum Thema Abfindung brauchen.

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