Leider haben wir keine Anwälte für Pflegestufe in Magdeburg in unserem Verzeichnis.

Nehmen Sie trotzdem gerne Kontakt mit uns auf. Wir schauen in unserem großen Anwaltsverzeichnis nach einem geeigneten Anwalt für Sie.

Suchen Sie einen guten Rechtsanwalt für eine Auseinandersetzung um das Thema Pflegestufe oder Pflegegrad in $(ort)?

4,1 Millionen Menschen waren im Jahr 2021 in Deutschland pflegebedürftig. Welcher der fünf Pflegegrade auf die jeweilige Person zutrifft, entscheidet über die Leistungen der Pflegekasse. Über diese Seite können Sie in Magdeburg ganz einfach ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht vereinbaren.

Pflegestufen und Pflegegrade – wie unterscheiden sie sich?

Seit dem 1.1.2017 gibt es keine drei Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade. Diese werden nach neuen Kriterien beurteilt, so dass auch Demenzerkrankungen nun zu besseren Pflegeleistungen führen. Welche Pflegestufe man bekam, richtete sich überwiegend nach der Anzahl von Arbeitsminuten, die eine Pflegekraft für diese Person brauchte. Die Pflegegrade richten sich weitgehend danach, wie selbstständig jemand noch in verschiedenen Lebensbereichen ist. Ein guter Anwalt kann Ihnen helfen, in Magdeburg den richtigen Pflegegrad bewilligt zu bekommen.

Wie lege ich gegen das Ergebnis des Pflegegutachtens Widerspruch ein?

Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Pflegegrad. Diesem können Sie widersprechen – am besten schriftlich und per Einschreiben. Ab Zugang des Bescheids bei Ihnen haben Sie dafür einen Monat Zeit. Wenn der Bescheid nicht auf diese Widerspruchsfrist hinweist, verlängert sie sich auf ein Jahr. Die Kasse prüft Ihren Fall dann noch einmal. Falls ein Gutachter Sie besucht, sollten Sie zum Termin alle Unterlagen bereit legen. Gewährt Ihnen auch der neue Bescheid nicht den gewünschten Pflegestandard, können Sie wieder innerhalb eines Monats dagegen klagen. Bei der Begründung Ihres Widerspruches hilft ein versierter Rechtsanwalt aus Magdeburg.

Einen Pflegegrad beantragen: Wie geht das?

Beantragt wird der Pflegegrad bei der Pflegekasse. Diese ist der jeweiligen Krankenkasse angeschlossen. Mit einem Anruf oder einem formlosen Schreiben kann man der Pflegekasse mitteilen, dass man Leistungen beanspruchen möchte. Die Kasse wird dann Antragsunterlagen zuschicken und einen Gutachter damit beauftragen, den Pflegegrad festzustellen. Voraussetzung ist immer, dass man in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen im Streit mit der Pflegekasse weiterhelfen – auch in Magdeburg.

Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich einen Pflegegrad und welche Leistungen kann ich erhalten?

Zunächst einmal muss absehbar sein, dass die Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate dauern wird. Durch einen Gutachter werden sechs Lebensbereiche bewertet. Dazu gehören Mobilität, Kommunikation und Selbstversorgung (z. B. sich selbst zu waschen). Hier geht es darum, wie selbstständig man noch ist – und dies wird nach 64 Kriterien bewertet und mit einem Punktesystem dokumentiert. Die Leistungen steigen mit dem Pflegegrad. Es kann etwa Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige geben, oder Zuschüsse für professionelle Leistungen. Ein erfahrener Anwalt aus Magdeburg kann Ihnen helfen, wenn die Kasse keine Leistungen erbringen will.

Mit unserer Hilfe finden Sie den richtigen Anwalt für Fragen zu Pflegestufe und Pflegegrad!

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von Anwälten zur Verfügung, die in $(ort) im Sozialversicherungsrecht tätig sind. Sehen Sie sich für nähere Informationen ruhig erst einmal die Kanzleiprofile der Rechtsanwälte an. Haben Sie sich entschieden? Dann können Sie dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl über unser Kontaktformular eine Nachricht schicken. Das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular kostet Sie nichts und ist vollkommen unverbindlich. Der ausgewählte Rechtsanwalt wird sich dann umgehend für eine Terminvereinbarung bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Magdeburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.