Ihren Anwalt für Erbfolge in Meißen finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Erbfolge benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Über die gesetzliche Erbfolge gibt es viele Missverständnisse. Ein guter Rechtsanwalt für Erbrecht in Meißen kann Sie im Ernstfall beraten.

Ein Streit unter Angehörigen über eine Erbschaft kann sich unter Umständen über Jahre hinziehen. Wie der Nachlass aufgeteilt wird, hängt von der Erbfolge ab. Diese durchschauen viele Angehörige nicht. Über unsere Internetseite können Sie schnell und ganz einfach einen Anwalt für Erbrecht finden, der Ihre Interessen vertritt.

Wie unterscheiden sich gewillkürte und gesetzliche Erbfolge?

Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine gesetzliche Regelung dazu, welche Verwandten welchen Anteil am Erbe erhalten. Alternativ kann der Erblasser dies jedoch auch nach seinem Willen festlegen – dann spricht man von „gewillkürt“. Es kann sich dabei um ein Testament, einen Erbvertrag oder ein Vermächtnis handeln. Ist ein Testament ungültig, wird ebenfalls die gesetzliche Regelung angewendet – oft mit vollkommen anderem Ergebnis als vom Erblasser beabsichtigt. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Meißen kann Sie zum Thema Nachlass und letztwillige Verfügungen beraten.

Was muss man zur gesetzlichen Erbfolge unter Verwandten wissen?

Zuerst sind die Erben erster Ordnung an der Reihe: Kinder und Enkelkinder. Dann die Erben zweiter Ordnung: Eltern, Brüder und Schwestern, Nichten und Neffen. Als Erben dritter Ordnung folgen dann Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Verwandte einer vorhergehenden Ordnung schließen Verwandte einer nachfolgenden Ordnung vom Erbe aus. Sind Kinder vorhanden, erben daher Eltern und Geschwister nichts. In Meißen finden Sie erfahrene Rechtsanwälte, die Sie im Erbrecht beraten können.

Was muss man zur Erbschaft von Ehegatten wissen, wenn eine gesetzliche Erbfolge besteht?

Zu den gesetzlichen Erben gehören auch Ehepartner. Diese erben, wenn es Kinder gibt, ein Viertel. Wenn das Ehepaar ohne Ehevertrag in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bekommt der Ehegatte ein weiteres Viertel. Bei einer kinderlosen Ehe erhält der Ehegatte sogar die Hälfte – auch, wenn es noch Erben zweiter Ordnung gibt. Aber auch im letzteren Fall bedeutet die Zugewinngemeinschaft: Es gibt ein Viertel mehr für den Ehepartner. Möchten Sie prüfen lassen, was Sie neben der restlichen Verwandtschaft tatsächlich erben? Ein Rechtsanwalt aus Meißen kann Sie beraten.

Was gilt, wenn Erblasser oder Erben im Ausland wohnen?

Ein ausländischer Wohnsitz führt in vielen Ländern zur Anwendung der ausländischen Rechtsordnung. Dabei können überraschende Ergebnisse herauskommen. So gibt es vielerorts kein gesetzliches Erbrecht der Ehegatten und keine oder abweichende Vorschriften zum Pflichtteil. Innerhalb der EU gilt immer das Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Bei ausländischen Vermögen, Immobilien oder Wohnsitz sollte man unbedingt ein Testament abfassen, aus dem klar hervorgeht, dass deutsches Recht angewendet werden soll. Außerdem empfiehlt sich dringend fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt aus Meißen – denn auch ein Testament wird nicht überall anerkannt.

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, um sich zum Thema gesetzliche Erbfolge beraten zu lassen!

Eine übersichtliche Liste von in Meißen zugelassenen Anwälten für Erbrecht steht Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung. Die verschiedenen Rechtsanwälte stellen sich Ihnen auf Ihren Profilen mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Für eine einfache Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl bietet sich unser Kontaktformular an. Es ist vollkommen kostenlos und unverbindlich für Sie, Ihre Anfrage über das Kontaktformular zu versenden. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Meißen gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.