Ihren Anwalt für Trennung in Metzingen finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Trennung benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Trennung in Metzingen

Rechtsanwältin Christine Wörn
Schönbeinstraße 16
72555 Metzingen

Erste Hilfe-Infos bei der Suche nach einem Anwalt für Trennung in Metzingen

Bei einer Trennung können viele juristische Fragen auftauchen: Etwa über Kinder, Wohnung und Unterhalt. Oft kann eine zeitnahe Rechtsberatung dabei helfen, Fehler zu vermeiden, die später für Probleme sorgen. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt für familienrechtliche Fragen zu kontaktieren!

Was ist bei einer Trennung zu beachten, wenn man Kinder hat?

Das Sorgerecht liegt bei verheirateten Paaren meist bei beiden Elternteilen. Entscheidungen von größerer Bedeutung für ein Kind müssen die Eltern daher zusammen fällen, nur bei Alltäglichkeiten kann der Elternteil entscheiden, bei dem das Kind wohnt. Das Umgangsrecht ermöglicht beiden Elternteilen, Zeit mit dem Kind zu verbringen. Können sie sich nicht über die Ausführung einigen, ist eine Gerichtsentscheidung nötig. Wer nicht selbst mit den Kindern zusammen wohnt, hat ihnen Unterhalt zu leisten. Die Höhe richtet sich nach ihrem Alter und dem Einkommen des Elternteils. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Metzingen hilft Ihnen, eine gute Umgangsregelung mit Ihren Kindern auszuhandeln.

Was muss man zum Trennungsunterhalt wissen?

Unterhaltsansprüche gibt es bereits, bevor die Ehe geschieden ist. Sie richten sich nach eigenen Regeln. Wer nicht selbst für sein Auskommen sorgen kann, kann vom Ehepartner Unterstützung verlangen. Allerdings muss dieser zahlungsfähig sein. War der unterhaltsbedürftige Ehepartner bisher nicht berufstätig, muss er bis zur Scheidung auch keine Arbeit annehmen. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem Einkommen des Zahlenden und den Lebensverhältnissen während der Ehe. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in Metzingen dabei helfen, Ihre Forderung geltend zu machen.

Was müssen Sie zum Trennungsjahr wissen?

Wollen Sie sich scheiden lassen, ist dieses eine der Grundvoraussetzungen. Vor Gericht müssen Sie nachweisen, dass Sie ein Jahr lang getrennt leben – sonst wird die Ehe nicht geschieden. Während dieser Zeit darf es weder gemeinsame Haushaltsführung noch gemeinsame Freizeitaktivitäten geben. Essen und Schlafen müssen nun einzeln stattfinden – gemeinsame Mahlzeiten sind nur bei Kindern im Haushalt akzeptabel. Sind Sie sich unsicher, wie Sie sich in dieser Zeit verhalten sollten, kann Sie ein erfahrener Rechtsanwalt beraten.

Wer bleibt nach einer Trennung in der Wohnung?

Eine gesetzliche Pflicht, sofort getrennte Wohnungen zu beziehen, gibt es nicht. In bestimmten Härtefällen kann ein Partner aber vom anderen verlangen, ihm die Wohnung zur alleinigen Nutzung zu überlassen. Dies kann aus Gründen des Wohls gemeinsamer Kinder der Fall sein, aber auch zum Beispiel bei Gewalt in der Ehe. Ein solcher Anspruch ändert jedoch nichts daran, wer Eigentümer der Wohnung oder wer Mieter ist. Die Einzelheiten einer Wohnungszuweisung kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt in Metzingen erläutern.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt für Trennungsfragen!

Auf unserer Seite stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von in Metzingen zugelassenen Anwälten für Familienrecht zur Verfügung. Auf den jeweiligen Profilen stellen sich Ihnen die Rechtsanwälte mit näheren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Für eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie unser Kontaktformular verwenden. Aus der Verwendung des Kontaktformulars entstehen für Sie keine Kosten oder Verpflichtungen. Der von Ihnen ausgewählte Rechtsanwalt wird Sie dann umgehend zur Terminvereinbarung zurückrufen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Trennung in Metzingen gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Trennungsjahr, Trennungsvereinbarung.