Ihren Anwalt für Erbfolge in Gummersbach finden Sie hier

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Anwälte für Erbfolge in Gummersbach

Rechtsanwältin Karin Beer
Moltkestraße 21
51643 Gummersbach

Sie sind in Gummersbach auf der Suche nach einem Rechtsanwalt wegen Fragen rund um die gesetzliche Erbfolge?

Viele Familien streiten sich nach einer Erbschaft jahrelang um den Nachlass. Von der Erbfolge hängt es ab, wer etwas erhält – aber viele Menschen wissen nicht, wonach sich diese richtet. Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Was besagen die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge unter Ehegatten?

Ehegatten gehören auch zu den gesetzlichen Erben. Wenn Kinder vorhanden sind, erbt der Ehegatte neben diesen ein Viertel. Ein weiteres Viertel kommt dazu, wenn das Paar in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, also ohne Vereinbarung zum Güterstand. Wenn das Paar keine Kinder hatte, erhält der Ehegatte mindestens 50 Prozent. Diese Regel gilt auch, wenn es noch Geschwister gibt. Die Zugewinngemeinschaft führt auch in diesem Fall dazu, dass ein weiteres Viertel hinzukommt – insgesamt sind es dann drei Viertel. Möchten Sie prüfen lassen, was Sie neben der restlichen Verwandtschaft tatsächlich erben? Ein Rechtsanwalt aus Gummersbach kann Sie beraten.

Wie funktioniert die Erbfolge, wenn Beteiligte im Ausland leben?

In vielen Staaten bestehen völlig andere Erbrechtsregelungen, als bei uns. Oft ist jedoch deren Recht anzuwenden, weil sich dies z. B. nach dem Wohnsitz richtet. Selbst in EU-Staaten gibt es zum Teil kein Ehegattenerbrecht und keinen Pflichtteil. Oder Pflichtteilsberechtigte sind Erben und haften für Schulden des Erblassers. Innerhalb der EU wird das Recht des Staates angewendet, in dem sich der Betreffende zuletzt dauerhaft aufgehalten hat. Unbedingt zu empfehlen ist dabei ein Testament mit einer Klausel, nach der deutsches Recht maßgeblich sein soll. Außerdem empfiehlt sich dringend fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt aus Gummersbach – denn auch ein Testament wird nicht überall anerkannt.

Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Die gewillkürte Erbfolge beruht auf einer letztwilligen Verfügung des Erblassers und entspricht dessen Willen. Festgelegt wird dies dann in einem letzten Willen, wie etwa einem Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag. Ist ein Testament zum Beispiel wegen Formfehlern nicht wirksam, wird ebenfalls die gesetzliche Nachfolgeregelung angewendet. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Gummersbach kann Sie zum Thema Nachlass und letztwillige Verfügungen beraten.

Welche gesetzliche Erbfolge gilt unter Verwandten?

Zuerst erben die Erben erster Ordnung, dies sind Kinder und Enkel. Dann folgen als Erben zweiter Ordnung Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Als Erben dritter Ordnung kommen dann die Großeltern des Erblassers sowie Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen. Eine vorhergehende Ordnung schließt die nachfolgende von der Erbschaft aus. Das bedeutet: Gibt es zum Beispiel Kinder des Erblassers, erhalten Eltern oder Geschwister nichts aus dem Nachlass. In Gummersbach finden Sie erfahrene Rechtsanwälte, die Sie im Erbrecht beraten können.

Wie finde ich einen guten Anwalt, der sich mit der gesetzlichen Erbfolge auskennt?

Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht der in Gummersbach tätigen Rechtsanwälte für Erbrecht. Unsere Kanzleiprofile enthalten hilfreiche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Unser Kontaktformular erleichtert Ihre Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt. Die Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Gummersbach gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.