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Anwälte für Hartz IV 4 Vier in Mülheim an der Ruhr

Rechtsanwältin Claudia Nußbaum
Muhrenkamp 11
45468 Mülheim an der Ruhr

Hartz IV führt zu vielen Rechtsstreitigkeiten. Lassen Sie sich von einem guten Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr beraten.

Beim Antrag auf Hartz IV – auch genannt ALG II oder Arbeitslosengeld II – sind Probleme mit den Behörden nicht selten. Nicht alle Sanktionen sind angemessen, auch gibt es oft Auseinandersetzungen über Heizkostenzuschüsse, Schulbücher oder die Anrechnung von Ersparnissen. Kontaktieren Sie über unsere Internetseite einen guten Anwalt für Sozialrecht in Mülheim an der Ruhr – dort finden Sie Rat und Hilfe.

Mit welchen staatlichen Leistungen kann ich bei Hartz IV rechnen?

Zunächst einmal bekommen Leistungsempfänger den Regelsatz bzw. Regelbedarf, der die Bedürfnisse des Alltags abdecken soll – von Essen bis zu Kleidung. Beim Thema Wohnen hilft die Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung – soweit angemessen und bis zu bestimmten Höchstgrenzen. In besonderen Fällen wird ein sogenannter Mehrbedarf genehmigt – etwa für Schwangere oder Alleinerziehende. Für notwendige einmalige Ausgaben wie eine Mietkaution kann ein Darlehen gewährt werden. Gibt es Unstimmigkeiten mit der Behörde über ALG II? Ein Anwalt in Mülheim an der Ruhr kann Sie zur Rechtslage beraten.

Wie berücksichtigen die Behörden bei Hartz IV das eigene Vermögen und Einkommen der Antragsteller?

ALG II erhält nur, wer NICHT genug Einkommen und Vermögen hat, um davon zu leben. Daher wird beides umfassend angerechnet. Beim Einkommen kommt es auf die Herkunft nicht an: Mieteinnahmen, Zinsen, Sozialleistungen, Rückerstattungen oder Mutterschaftsgeld gehören dazu. Es gibt jedoch Freibeträge, zum Beispiel den Grundfreibetrag von 100 Euro. Wer zwischen 101 und 1000 Euro verdient, hat einen Freibetrag von 20 Prozent. Allerdings werden alle Einkünfte Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt; das sind die Personen mit denen Sie leben und wirtschaften. Ein auf Arbeitslosengeld II spezialisierter Anwalt in Mülheim an der Ruhr kann Sie zu allen Einkommensfragen kompetent beraten.

Welche Strafen oder Sanktionen sind bei Verstößen gegen Hartz IV-Regeln vorgesehen?

Ein Verstoß gegen Melde-, Mitwirkungs- oder Verhaltenspflichten kann eine Kürzung der Leistungen zur Folge haben. Das Sozialgesetzbuch sieht beim ersten Problem eine Kürzung um 30 %, beim zweiten Verstoß eine Kürzung um 60 % des Regelbedarfes vor. Wurde die Leistung bereits zwei Mal verringert, reicht eine weitere Pflichtverletzung aus, um die gesamte Leistung zu streichen. Aber: Einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2019 zufolge darf die Leistung höchstens um 30 % gekürzt werden. Ein versierter Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr prüft für Sie, ob eine Kürzung rechtmäßig ist.

Welche Voraussetzungen werden an die Leistung von Hartz IV gestellt?

Beantragen kann man es als Erwerbsfähiger vom vollendeten 15. Lebensjahr an bis zum 65. Lebensjahr. Entscheidend ist auch die Hilfebedürftigkeit: Sie besteht, wenn sich der Betreffende aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht selbst versorgen kann. Auch Personen, die arbeiten und zu wenig verdienen, können einen Anspruch haben – als sogenannte Aufstocker. Die Leistung bekommt nur, wer in Deutschland lebt, hier also seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Auch in Mülheim an der Ruhr gibt es kompetente Rechtsanwälte, die Ihnen bei allen Fragen zum ALG II-Antrag weiterhelfen können.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt für Ihr Problem im Zusammenhang mit Hartz IV zu finden.

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Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Hartz IV 4 Vier in Mülheim an der Ruhr gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erstattungsanspruch.