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Anwälte für Schmerzensgeld in Mülheim an der Ruhr

Rechtsanwältin Claudia Nußbaum
Muhrenkamp 11
45468 Mülheim an der Ruhr

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr, weil Sie eine Klage auf Schmerzensgeld einreichen möchten?

Schmerzensgeld kann gefordert werden für Schäden, die nicht direkt das eigene Vermögen reduzieren. Dies können ganz einfach körperliche Schmerzen sein, aber auch Verletzungen von Persönlichkeitsrechten oder diskriminierende Behandlungen. Sie können über unsere Homepage Kontakt zu einem versierten Rechtsanwalt für Zivilrecht in Mülheim an der Ruhr bekommen – das geht schnell und einfach.

Was hat die Zahlung eines Schmerzensgeldes für einen Sinn und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Sinn der Zahlung ist ein Ausgleich für erlittene Schmerzen oder Beeinträchtigungen, aber auch eine Genugtuung gegenüber dem Schädiger. Eine Entschädigungszahlung kann bei Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung stattfinden. Ein Anspruch kann sich aber auch aus einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ergeben – etwa durch Online-Beleidigungen oder Diskriminierungen. Im letzten Fall wird nur dann in Geld entschädigt, wenn ein anderer Ausgleich nicht ausreicht, etwa ein Unterlassungsurteil. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr kann für Sie prüfen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht.

Verkehrsunfall: Wann bekomme ich Schmerzensgeld und wie hoch ist es?

Dazu muss ein Schaden entstanden sein, der nicht nur das Vermögen betrifft. Die Höhe des Betrages ist nicht gesetzlich geregelt. Sie richtet sich nach dem Einzelfall. Erste Anhaltspunkte bieten sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Einbezogen werden Dauer und Intensität der Schmerzen, körperliche Eingriffe und auch zu erwartende Folgeschäden. Aber auch der Grad des Verschuldens beim Unfallgegner und eine verzögerte Abwicklung durch dessen Versicherung werden einbezogen. Ein Anwalt in Mülheim an der Ruhr kann Sie dazu beraten und Ihnen helfen, einen angemessen hohen Betrag einzufordern.

Bekommt man auch nach einem medizinischen Behandlungsfehler Schmerzensgeld – und wie hoch kann dieses sein?

Dies ist der Fall, wenn s sich um einen groben Behandlungsfehler handelt. Dazu muss ein allgemeines Risiko der Behandlung tatsächlich eingetreten sein und einen Körperschaden verursacht haben, obwohl der Arzt das Risiko kannte. Ein Beispiel wäre die falsche Interpretation eines Untersuchungsergebnisses mit der Folge einer falschen oder gar keiner Behandlung. Von einigen hundert Euro bis zu sechsstelligen Beträgen ist alles möglich. Letzteres ist jedoch die absolute Ausnahme. Am besten beurteilen kann Ihre Chancen vor Gericht ein Fachanwalt für Medizinrecht aus Mülheim an der Ruhr.

Mobbing und Beleidigungen online und offline: Gibt es Schmerzensgeld?

Beleidigungen können Entschädigungsansprüche begründen. Bei extremen Fällen etwa im Internet können dies sogar mehrere tausend Euro sein. Auch Mobbing am Arbeitsplatz oder online in den Sozialen Medien kann zu einem solchen Anspruch führen. Beides gehört zu den Persönlichkeitsverletzungen, für die es eine Entschädigung gibt, wenn sie schwerwiegend genug sind. Regelrechte körperliche oder psychische Verletzungen brauchen in der Regel nicht nachgewiesen zu werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr kann Ihnen helfen zu klären, ob Sie einen solchen Anspruch haben.

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt, um ein angemessenes Schmerzensgeld einzufordern.

Auch in Mülheim an der Ruhr gibt es fähige Rechtsanwälte, die Sie rund um das Zivilrecht beraten können. Hier bei uns finden Sie eine Auflistung. Weitere Informationen über die Anwälte erhalten Sie auf deren Profilen –zu finden über den Button "Kontaktdaten". Schnell und einfach können Sie mit dem ausgewählten Anwalt in Kontakt treten, indem Sie unser Kontaktformular verwenden. Das Versenden einer Nachricht mit unserem Kontaktformular verursacht keine Kosten und verpflichtet Sie zu nichts. Sie bekommen anschließend umgehend vom Anwalt Ihrer Wahl einen Rückruf zwecks Vereinbarung eines Beratungstermins.