Ihren Anwalt für Strafanzeige in Neumünster finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Strafanzeige benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Strafanzeige in Neumünster

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Neumünster, wenn es gegen Sie eine Strafanzeige gegeben hat.

Mit einer Strafanzeige kann jeder Bürger den Ermittlungsbehörden mitteilen, dass eine mögliche Straftat stattgefunden hat. Einen Strafantrag hingegen kann nur das Tatopfer stellen; dieser ist bei bestimmten Straftaten Voraussetzung für weitere Maßnahmen. Ein Anwalt für Strafrecht kann Sie kompetent beraten – werden Sie fündig auf unserer Internetseite.

An welche Formvorgaben muss ich mich bei einer Strafanzeige halten? Geht das auch online?

Strenge Formvorgaben gibt es nicht – die Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Sie muss sich jedoch auf ein bestimmtes strafbares Verhalten beziehen. Nicht ausreichend sind allgemeine Anschuldigungen. Angezeigt werden kann eine konkrete Person oder jemand Unbekanntes. Auch eine Selbstanzeige ist möglich. Auch eine Online-Anzeige ist in der Regel über besondere Portale möglich. Trotz allem sollte dies gut überlegt sein. Ein im Strafrecht tätiger Rechtsanwalt in Neumünster kann Ihnen helfen, wenn Sie angezeigt worden sind.

Mit welchen Verfahren ist nach einer Strafanzeige zu rechnen?

Erste Ermittlungen wird die Polizei eigenständig durchführen: Hat eine Straftat stattgefunden? Gibt es Beweise zu sichern? Dann gehen die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, was weiter passiert. Sie kann zum Beispiel weitere Ermittlungen durch die Polizei anordnen, etwa Vernehmungen von Zeugen oder Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft kann dann das Ermittlungsverfahren einstellen oder Anklage erheben. Ein weiterer Weg ist der Strafbefehl. Ein Fachanwalt für Strafrecht aus Neumünster kann Ihnen helfen, wenn gegen Sie ermittelt wird.

Wann liegt der Missbrauch einer Strafanzeige vor?

Zum Beispiel, wenn eine erfundene Tat angezeigt wird. Dies ist strafbar als Vortäuschen einer Straftat. Wird dabei eine bestimmte Person beschuldigt, macht sich der Anzeigeerstatter auch wegen falscher Verdächtigung strafbar. Vielleicht ist auch der Tatbestand einer Verleumdung erfüllt, wenn zum Beispiel der Ruf des anderen dadurch geschädigt wird. Es ist auch rechtsmissbräuchlich, immer wieder Richter anzuzeigen, um sein Missfallen gegenüber dem Staat auszudrücken. Ein kompetenter Anwalt in Neumünster berät sie zu allen Fragen rund um den Missbrauch von Strafanzeigen.

Welche Personen haben das Recht, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen?

Das darf jeder, der von einer möglichen Straftat weiß – auch der von der Tat Betroffene oder ein Zeuge. Manchmal besteht eine gesetzliche Pflicht zur Anzeige – zum Beispiel, wenn man von einem geplanten Raub oder Mord erfährt. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, macht man sich strafbar – wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten. Allerdings droht eine Strafbarkeit auch, wenn man jemand anderen fälschlicherweise einer Straftat bezichtigt. Ein versierter Anwalt für Strafrecht kann Sie beraten, wenn Sie angezeigt worden sind.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, einen guten Anwalt für Ihre Fragen zum Thema Strafanzeige zu finden.

Auf unserer Internetseite stellen wir Ihnen eine Reihe qualifizierter Rechtsanwälte vor, die sich in Neumünster auf das Strafrecht spezialisiert haben. Wenn Sie auf "Kontaktdaten" klicken, gelangen Sie zum Profil des jeweiligen Anwalts mit weiteren Informationen über dessen Tätigkeit. Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, mit dem ausgewählten Strafverteidiger unkompliziert Kontakt aufzunehmen. Es kostet Sie nichts, über unser Kontaktformular eine Anfrage zu verschicken. Es ist vollkommen unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann so bald wie möglich bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Strafanzeige in Neumünster gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Strafbefehl.