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Anwälte für Abfindung in Neustadt am Rübenberge

Rechtsanwältin Maren Beckmann-Weege
Marktstraße 14
31535 Neustadt am Rübenberge

In Neustadt am Rübenberge gibt es erfahrene Rechtsanwälte, die Ihnen zur Seite stehen, wenn Sie eine Abfindung einfordern möchten.

Sinn einer Abfindung ist es, Sie für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes finanziell zu entschädigen. Wie viel Sie bekommen, ist nirgendwo gesetzlich festgelegt. Oft wird dies ausgehandelt – am besten mit juristischer Unterstützung. Über unsere Seite finden Sie einfach und kostenfrei einen versierten Anwalt für Arbeitsrecht in Neustadt am Rübenberge.

Mit welcher Abfindung kann ich rechnen?

In § 1a Kündigungsschutzgesetz legt der Gesetzgeber 0,5 Monatsverdienste pro Jahr der Beschäftigung fest. Ausgehandelt werden können jedoch auch andere Beträge. Die 0,5 Monatsverdienste sieht das Gesetz nur bei betriebsbedingten Kündigungen vor. Je besser die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen, desto eher kann man eine höhere Abfindung aushandeln. Bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr werden manchmal ausgehandelt, wenn ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied gehen soll. Für den Chef bedeutet ein langer Rechtsstreit um Ihre Kündigung auch hohe Kosten – dies kann ein gutes Argument für eine anständige Abschlusszahlung sein. Lassen Sie sich von einem Anwalt in Neustadt am Rübenberge beraten. Gerade bei Fragen rund um das Thema Abfindung ist es wichtig, kompetente Hilfe zu haben.

Wie vermeidet man sozialrechtliche Nachteile einer Abfindung?

Endet der Job mit einer Geldzahlung und ohne Beachtung der normalen Kündigungsfrist, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruchszeitraum wird dadurch zwar nicht verkürzt, aber nach hinten verschoben. Dies kann bis zu einem Jahr dauern. Ernster wird es bei einem Aufhebungsvertrag. Dieser gilt als freiwillige Arbeitsaufgabe und führt zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes. Diese dauert dann 12 Wochen und verkürzt die Bezugsdauer der Leistung. Vor irgendwelchen Vereinbarungen mit dem Chef sollte gründlich gerechnet werden, ob sich die Abfindung überhaupt lohnt – am besten mit Hilfe eines Anwalts aus Neustadt am Rübenberge.

Welche steuerlichen Regeln gelten für die Abfindung?

Sie muss grundsätzlich voll versteuert werden. In der Steuererklärung tragen Sie sie in Anlage N ein. Sie können aber die sogenannte Fünftelregelung in Anspruch nehmen, wenn Sie den Gesamtbetrag innerhalb von einem Jahr bekommen haben. Diese besagt, dass der Betrag auf fünf Jahre verteilt versteuert werden kann. Irgendwelche Sozialabgaben fallen auf eine Abfindung nicht an. Allerdings gibt es Ausnahmen bei freiwillig versicherten Personen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Neustadt am Rübenberge kann Ihnen helfen, bei Vereinbarungen mit dem Chef alles richtig zu machen.

In welchen Fällen zahlen Arbeitgeber eine Abfindung?

Eine Entschädigung für das Ende des Arbeitsvertrages kann sich aus dem Vertrag selbst ergeben oder aus einem extra abgeschlossenen Aufhebungsvertrag. Bei Betriebsänderungen oder bei einer Entlassungswelle aufgrund eines Sozialplans kommt es häufig zu einer derartigen Zahlung. Auch in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht kann es zur Festsetzung einer Entschädigungszahlung kommen. Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber im Kündigungsschreiben angeboten werden, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Neustadt am Rübenberge kann Ihnen sagen, ob Sie das Recht auf eine solche Zahlung Ihres Arbeitgebers haben.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt zu finden, wenn Sie Rat zum Thema Abfindung brauchen.

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