Ihren Anwalt für Baumängel in Norden finden Sie hier

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Anwälte für Baumängel in Norden

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt in Norden, weil Sie mit Bauhandwerkern um Baumängel streiten?

Durch Baumängel kann ein ganzer Hausbau in Gefahr geraten. Diese können auch noch lange nachwirken, wenn man sie nicht beseitigt. Ihre Gewährleistungsrechte oder auch Schadensersatz können klageweise geltend gemacht werden. Über unsere Internetseite können Sie schnell und kostenlos mit einem Anwalt in Norden Kontakt aufnehmen, der sich im Zivilrecht auskennt!

Was genau ist eigentlich unter einem Baumangel zu verstehen?

Davon spricht man, wenn das Bauwerk nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist – jedenfalls bei Verträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die korrekte Ausführung des Baus ergibt sich aus den Plänen und detaillierten Leistungsbeschreibungen. Wurde im Vertrag die Geltung der VOB/B vereinbart, muss das Bauwerk außerdem den anerkannten Regeln der Technik genügen. Das Problem muss zum Zeitpunkt der Abnahme des Werkes durch den Bauherren vorgelegen haben. Ob Sie Ansprüche gegen einen Bauunternehmer oder Handwerksbetrieb haben, kann ein Rechtsanwalt aus Norden im Rahmen einer persönlichen Beratung feststellen.

Welche Arten von Baumängeln sind besonders oft zu beobachten?

Werden Hersteller-Vorgaben bei Baustoffen missachtet, haben Mauern und Putz anschließend oft Risse. Eine undichte Dampfsperre etwa im Dachstuhl sorgt für Durchfeuchtung der Dämmung. Diese wird dadurch funktionslos und verschimmelt. Undichte Fensterlaibungen sorgen oft für das Eindringen von Luftzug und Feuchtigkeit. Unzureichend getrocknetes Bauholz bekommt nach dem Einbau häufig Risse. Diese können sogar die Stabilität des Baus gefährden. Bei Baumängeln geht es oft um eine Vielzahl von Details. Lassen Sie einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt aus Norden Ihren Fall prüfen.

Was habe ich als Bauherr für Ansprüche?

Der Bauherr kann verlangen, dass der Unternehmer nachbessert, also den Baumangel beseitigt oder die fehlerhafte Arbeit korrigiert. Wenn der Bauunternehmer auf eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht reagiert, kann der Bauherr diese anderweitig veranlassen und von ihm Kostenersatz verlangen (Selbstvornahme). Unter bestimmten Umständen kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder auch den vereinbarten Werklohn mindern. Als Auftraggeber können Sie auch Schadensersatz fordern, wenn es infolge unsachgemäßer Arbeiten zu weiteren Schäden gekommen ist. Ein auf Baufragen spezialisierter Anwalt in Norden kann prüfen, welche Ansprüche sich bei Ihnen im besonderen Fall ergeben.

Wie mache ich bei Baumängeln meine Ansprüche geltend?

Machen Sie einen Mangel möglichst vor der Bauabnahme geltend. So trägt nämlich die Gegenseite die Beweislast, dass die Arbeit in Ordnung war. Die schriftliche Mängelanzeige an den Bauunternehmer sollte eine genaue Beschreibung der vorliegenden Probleme enthalten. Der Bauherr sollte eine Frist setzen, bis zu deren Ablauf die Mängel zu beseitigen sind. Die Fristdauer sollte nicht unrealistisch kurz sein. Das Schreiben sollte sich an den richtigen Ansprechpartner richten. Dies wäre etwa der Generalunternehmer, nicht aber ein reiner Subunternehmer. Um alles richig zu formulieren, sollten Sie sich von einem versierten Rechtsanwalt in Norden beraten lassen.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, damit aus Baumängeln keine finanzielle Katastrophe wird.

Dafür stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von in Norden zugelassenen Anwälten für Zivilrecht zur Verfügung. Auf ihren Profilen stellen sich Ihnen die Rechtsanwälte mit weiteren Informationen zu ihrer Arbeit und ihren Qualifikationen vor. Für eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl bietet sich unser Kontaktformular als einfacher Weg an. Es ist vollkommen kostenlos für Sie, unser Kontaktformular für eine Anfrage zu nutzen. Sie gehen keine Verpflichtungen ein. Sie werden dann umgehend vom Rechtsanwalt zur Vereinbarung eines Termins zurückgerufen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Baumängel in Norden gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Bauanwalt, Baustopp, Ersatzvornahme, Pfusch am Bau.