Ihren Anwalt für Fahrverbot in Oldenburg finden Sie hier

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Anwälte für Fahrverbot in Oldenburg

Rechtsanwalt Hubertus Drab
Theaterwall 41
26122 Oldenburg

Sie befürchten, dass gegen Sie ein Fahrverbot verhängt wird, und brauchen in Oldenburg die Hilfe eines guten Rechtsanwalts?

Ein Fahrverbot kann unangenehme Folgen auch für das Berufsleben haben. Eine gute Rechtsberatung kann Ihnen unter Umständen helfen. Nicht immer ist ein Fahrverbot angemessen. Der Anwalt-Suchservice ist Ihnen dabei behilflich, einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt in Oldenburg zu finden.

Wann wird auf das Fahrverbot ausnahmsweise verzichtet und welche Rechsmittel gibt es?

Beruht es auf einer Ordnungswidrigkeit, können Sie innerhalb von vier Monaten den Zeitpunkt der führerscheinfreien Zeit auswählen. Voraussetzung ist, dass Sie sich in den letzten 24 Monaten nichts anderes im Straßenverkehr haben zuschulden kommen lassen. Auch ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich, mit dem das Verbot verhängt wurde. Dieser hat eine Gerichtsverhandlung zur Folge. Wurde das Verbot durch Strafurteil verhängt, können Sie es das Urteil nur insgesamt anfechten – durch Berufung oder Revision. Um sich zur Wehr zu setzen, sollten Sie in Oldenburg einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Dieser kann Akteneinsicht nehmen und Ihre Chancen beurteilen.

Wann muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

Mit einem Verbot von ein bis drei Monaten ist zu rechnen, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben. Es wird bei besonders schwerwiegenden Verstößen ausgesprochen, etwa bei größeren Tempoverstößen, Rotlichtverstößen und Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze. Auch als Nebenstrafe zu einer Verurteilung wegen einer Straftat kann ein solches Verbot ausgesprochen werden. Während des Verbotes ist der Führerschein bei der Behörde abzugeben. Nach Ende des Zeitabschnitts erhält man ihn zurück. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Oldenburg kann Sie zu den Folgen von Regelverstößen im Straßenverkehr beraten.

Was ist ein Fahrverbot nach dem Bußgeldrecht?

Dieses verhängt eine Verwaltungsbehörde im Rahmen eines Bußgeldbescheids oder ein Amtsgericht zusätzlich zu einer Geldbuße. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung um innerorts 31 bis 40 km/h oder außerorts 41 bis 50 km/h führt zu einem Verbot von einem Monat. Eine Fahrt unter Drogeneinfluss oder mit über 0,5 Promille Alkohol im Blut wird mit einem Monat ohne Führerschein geahndet. Ein Rotlichtverstoß schlägt ebenfalls mit einem Monat zu Buche, wenn die Ampel über eine Sekunde lang rot war. Ein Anwalt in Oldenburg kann Sie rund um alle Führerscheinfragen beraten.

Wann wird ein Fahrverbot nach dem Strafrecht verhängt?

Werden Sie nach einer Straftat verurteilt, kann das Gericht Ihnen auch das Fahren verbieten. Dies passiert dann zusätzlich zu der eigentlichen Strafe. Es kann sich über ein bis sechs Monate erstrecken und damit länger dauern als bei einer Ordnungswidrigkeit. Von der Rechtskraft des Urteils an gilt das Verbot – wer trotzdem fährt, macht sich strafbar wegen „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“. Oft wird es angeordnet bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs oder bei Trunkenheit im Verkehr. Ein kompetenter Anwalt aus Oldenburg kann Sie in einem Strafverfahren vertreten und versuchen, die Folgen für Sie möglichst gering zu halten.

Bei uns finden Sie einen versierten Anwalt, der Ihnen hilft, sich gegen das Fahrverbot zu wehren.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, listen wir Ihnen auf unserer Seite einige der in Oldenburg tätigen Anwälte für den Bereich Verkehrsrecht auf. Hier finden Sie auch weitere Informationen über die Arbeitsschwerpunkte und die Tätigkeit der Anwälte. Werfen Sie einen Blick in die Kanzleiprofile! Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie den Anwälten eine Nachricht zukommen lassen – das geht schnell und einfach. Natürlich ist die Verwendung unseres Kontaktformulars für Sie kostenfrei und unverbindlich. Der Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Fahrverbot in Oldenburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Alkohol am Steuer, Entzug Fahrerlaubnis, Fahruntüchtigkeit, Führerscheinentzug, Trunkenheitsfahrt.