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Anwälte für Pflegestufe in Oldenburg

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, weil der Pflegegrad eines Verwandten in Oldenburg nicht anerkannt wird?

2021 gab es in Deutschland 4,1 Millionen pflegebedürftige Menschen. Welcher der fünf Pflegegrade auf die jeweilige Person zutrifft, entscheidet über die Leistungen der Pflegekasse. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenfrei einen Termin mit einem Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht in Oldenburg vereinbaren.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?

Die ehemaligen drei Pflegestufen wurden zum 1.1.2017 durch fünf Pflegegrade abgelöst. Eine Folge war, dass nun Demenzerkrankungen besser berücksichtigt werden können. Die Entscheidung über die Pflegestufe richtete sich früher nach den Minuten an Pflege, die für die jeweilige Person aufzuwenden waren. Heute ist entscheidend, inwieweit man noch für sich selbst sorgen, sich zum Beispiel selbst waschen kann. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Oldenburg kann Sie beraten, wenn Ihre Pflegekasse Ihren Pflegegrad nicht anerkennen will.

Wie kann ich gegen das Pflegegutachten Widerspruch einlegen?

Gegen den Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad kann man Widerspruch einlegen. Dies sollte per Einschreiben mit Rückschein passieren. Dafür haben Sie einen Monat Zeit ab Erhalt des Schreibens. Weist man Sie darin nicht auf die Widerspruchsfrist hin, ist es sogar ein Jahr. Ihre Situation wird dann erneut geprüft werden. Wichtig ist es, bei einem neuen Gutachterbesuch alle Unterlagen vorliegen zu haben. Ist die Entscheidung wieder nicht in Ihrem Sinne, können Sie vor dem Sozialgericht dagegen klagen. Wieder haben Sie einen Monat Zeit. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt in Oldenburg beraten, wie Sie den Widerspruch am besten begründen.

Wie beantragt man einen Pflegegrad?

Der Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Mit einem Anruf oder formlosen Brief können Sie der Kasse mitteilen, dass Sie Leistungen aus der Pflegekasse benötigen. Bald werden dann Antragsformulare von der Kasse zugeschickt; auch steht der Besuch eines Gutachters an, der den Pflegegrad feststellt. Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie zwei Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt haben, innerhalb der letzten zehn Jahre. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Oldenburg kann Ihnen helfen, wenn die Kasse Leistungen verweigert.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten und welche Leistungen gibt es bei den einzelnen fünf Pflegegraden?

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, also voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen. Ein Gutachter wird sechs Lebensbereiche beurteilen, darunter die Beweglichkeit und die Möglichkeit, sich selbst zu versorgen. Es geht darum, was man noch selbst kann – und was nicht. Dabei spielen 64 Kriterien eine Rolle, und bewertet wird nach einem Punktesystem. Mit jedem Pflegegrad gibt es mehr Leistungen. Dies können Pflegegeld, Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege oder Geld für benötigte Hilfsmittel sein. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen in Oldenburg helfen, wenn die erforderlichen Leistungen nicht bewilligt werden.

Wie finde ich einen guten Anwalt, wenn ich ein Problem rund um den Pflegegrad habe?

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der in $(ort) tätigen Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht. Zur leichteren Orientierung können Sie die Kanzleiprofile der Anwälte nutzen, darin finden Sie weitere Angaben zu Tätigkeit und Arbeitsweise der Juristen. Möchten Sie mit dem Juristen Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen? Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie dies schnell und einfach tun. Eine solche Anfrage über unser Kontaktformular zu versenden, ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann zeitnah zur Terminvereinbarung bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Oldenburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.