Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Oranienburg finden Sie hier

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Anwälte für Erbengemeinschaft in Oranienburg

Rechtsanwältin Susanne Hennig
Bötzower Stadtgraben 4
16515 Oranienburg

Eine Erbengemeinschaft ist mit vielen juristischen Fragen verbunden. Bei uns finden Sie einen kompetenten Rechtsanwalt in Oranienburg.

In einer Erbengemeinschaft ist man nicht freiwillig – und oft sind die Mitglieder nicht einer Meinung. Fachkundige Beratung hilft, teure Folgen zu vermeiden und eine rechtssichere Lösung zu finden. Schnell und einfach können Sie bei uns einen kompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht finden, der Sie berät und unterstützt.

Was sind die möglichen Gründe für Streitigkeiten in einer Erbengemeinschaft?

Hier handelt es sich um eine Zweckgemeinschaft von Menschen, die ansonsten nichts gemeinsam haben – und dies auch gut finden. Oft bekommt jeder einen unterschiedlichen Anteil am Nachlass. Nicht jeder hat dafür Verständnis. Ein Haus gehört zur Erbschaft. Soll es verkauft werden? Womöglich möchte einer der Miterben darin wohnen, ein anderer braucht Geld. In manchen Fällen versuchen einzelne Erben, sich Teile des Nachlasses zu verschaffen, bevor dessen Umfang ermittelt werden kann. Ein kompetenter Anwalt in Oranienburg berät sie zu allen Fragen um die Erbengemeinschaft.

Was muss man zur Erbengemeinschaft wissen?

Eine Erbengemeinschaft kommt zustande, wenn mehrere Leute gemeinsam den Nachlass eines Erblassers erben. Alle dürfen nur gemeinsam Rechte am Nachlass ausüben – nicht einzeln oder anteilig. Dies nennt man Gesamthandsgemeinschaft. Einzelne Miterben sind also nicht dazu berechtigt, Gegenstände an sich zu nehmen oder Geld vom Konto abzuheben. Allerdings können die Miterben ihren jeweiligen Erbteil verkaufen, sodass der Käufer Mitglied der Gemeinschaft wird. Ein versierter Anwalt kann Sie beraten, wenn es innerhalb einer Erbengemeinschaft zu Streitigkeiten kommt.

Erbengemeinschaft und Nachlassverwaltung: Was muss man dazu wissen?

Die Verwaltung des Nachlasses ist Sache aller Miterben gemeinsam. Um nichts zu kümmern brauchen sie sich allenfalls dann, wenn ein Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker die Arbeit übernimmt. Weigert sich ein Miterbe, bei der Verwaltung zu helfen, und verursacht so einen Schaden, macht er sich gegenüber den anderen haftbar. Aufwändig ist die Nachlassverwaltung besonders bei vermieteten Immobilien, bei denen laufende Kosten oder Reparaturen anfallen. Ein im Erbrecht tätiger Rechtsanwalt in Oranienburg kann Ihnen im Streit um die richtige Verwaltung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft helfen.

Bis wann besteht die Erbengemeinschaft und was ändert die Erbauseinandersetzung?

Mit der Erbauseinandersetzung ist die Verteilung der Erbschaft unter den Miterben anhand der Erbquoten gemeint. Dieser Schritt bedeutet auch das Ende der Erbengemeinschaft, da es danach keinen Nachlass mehr gibt, für den diese die Verantwortung trägt. Sind die Erben sich einig, spricht nichts dagegen, dass die Verteilung von ihnen selbst vorgenommen wird. Eine schriftliche Vereinbarung schafft klare Verhältnisse. Gibt es einen Testamentsvollstrecker, darf nur dieser die Aufteilung vornehmen. Ein Fachanwalt für Erbrecht aus Oranienburg kann helfen, wenn die Gemeinschaft sich nicht über die Aufteilung einigen kann.

Beim Anwalt-Suchservice finden Sie einen kompetenten Anwalt, der Sie zu allen Fragen rund um die Erbengemeinschaft berät.

Auf unserer Homepage finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in Oranienburg bei allen erbrechtlichen Fragen beistehen können. Weitere Informationen zu den Anwälten und ihrer Tätigkeit finden Sie durch einen Klick auf den Button "Kontaktdaten“. Unser Kontaktformular erlaubt es Ihnen, einfach und bequem einen Anwalt um Rückruf zu bitten! Unser Kontaktformular zu nutzen, ist für Sie natürlich kostenfrei und unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich auf Ihre Nachricht hin so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Oranienburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.