Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Pforzheim finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Erbengemeinschaft benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Erbengemeinschaft in Pforzheim

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in Pforzheim, weil Sie rechtliche Fragen zum Bereich Erbengemeinschaft haben?

Eine Erbengemeinschaft bietet viele Möglichkeiten für Missverständnisse und Streitigkeiten. Eine zeitnahe Rechtsberatung kann dabei helfen, den Streit nicht in ein jahrelanges Gerichtsverfahren ausufern zu lassen. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem Fachanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Wie funktioniert eine Erbengemeinschaft und was ist ihr Zweck?

Mehrere Personen beerben gemeinsam eine weitere und werden so zu einer Gemeinschaft. Man bezeichnet dies als Gesamthandsgemeinschaft: Alle haben nur gemeinsam Rechte am Nachlass und können über ihre Anteile nicht verfügen. Ein einzelner Miterbe kann also keine Gegenstände aus dem Erbe an sich nehmen oder einen Teil des Geldes vom Konto abheben. Zulässig ist lediglich ein Verkauf des Erbanteils. Wer ihn erwirbt, wird dann wieder Mitglied der Gemeinschaft. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt aus Pforzheim kann Sie beraten und Ihnen helfen, die gesetzlichen Regeln einzuhalten.

Nachlassverwaltung bei einer Erbengemeinschaft: Wie funktioniert das?

Alle Miterben haben gemeinsam die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten. Nur mit einem Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker kommen die einzelnen Miterben darum herum, sich zu engagieren. Weigert einer der Miterben sich, daran teilzunehmen, und kommt es dadurch zu einem Schaden, so haftet der Betreffende dafür. Besonders wichtig ist eine effektive Verwaltung bei vermieteten Häusern oder bei geerbten Familienbetrieben. Ein erfahrener Anwalt in Pforzheim kann Ihnen helfen, Ihre Pflichten bei der Nachlassverwaltung einer Erbengemeinschaft richtig auszuüben.

Wie lange existiert die Erbengemeinschaft und was bewirkt die Erbauseinandersetzung?

Bei der Erbauseinandersetzung wird der Nachlass unter allen Miterben nach ihren Erbanteilen aufgeteilt. Diese Aufteilung beendet die Erbengemeinschaft, denn anschließend gibt es nichts mehr, was diese verwalten muss. Die Miterben können den Nachlass selbst unter sich aufteilen, wenn sich alle über Vorgehen und Anteile einig sind. Die Ausnahme: Bei Bestehen einer Testamentsvollstreckung darf nur der Testamentsvollstrecker den Nachlass verteilen. Ein Rechtsanwalt aus Pforzheim kann Sie zum Thema Erbauseinandersetzung qualifiziert beraten.

Wie entsteht ein Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft?

Angehörige und Freunde einer Person müssen sich nicht unbedingt miteinander verstehen – man denke nur an aktuelle und ehemalige Lebenspartner. Die verschiedenen Erbanteile der einzelnen Miterben sorgen oft für böses Blut. Ist eine Immobilie vererbt worden? Dann gibt es oft Streit um das weitere Vorgehen bezüglich Verkauf oder Bewohnen durch Familienmitglieder. Ein Miterbe soll keine Gelegenheit bekommen, sich am Familienschmuck zu vergreifen. Deshalb bringt ihn jemand anders heimlich „in Sicherheit.“ Ein erfahrener Rechtsanwalt in Pforzheim kann Ihnen helfen, wenn es in der Erbengemeinschaft kriselt.

Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Unterstützung bei einem Streit innerhalb Ihrer Erbengemeinschaft zu bekommen!

In Pforzheim sind verschiedene Rechtsanwälte für Erbrecht tätig – wir stellen Ihnen hier einige vor. Durch Anklicken des Buttons "Kontaktdaten" gelangen Sie zu den Profilen der einzelnen Rechtsanwälte. Die einfache und schnelle Terminvereinbarung mit dem Anwalt Ihrer Wahl ermöglicht Ihnen unser Kontaktformular. Aus der Verwendung des Kontaktformulars folgen für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah zwecks Terminabsprache bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Pforzheim gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.