Ihren Anwalt für Berufsunfähigkeit in Regensburg finden Sie hier

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Anwälte für Berufsunfähigkeit in Regensburg

Rechtsanwalt Lutz Mirus
Neupfarrplatz 2
93047 Regensburg

Sind Sie berufsunfähig und Ihre Versicherung zahlt nicht? Dann benötigen Sie rechtliche Unterstützung in Regensburg.

Eine gesetzliche Rente wegen Berufsunfähigkeit gibt es nur noch, wenn der Anspruch am 31.12.2000 schon bestand. Eine private Absicherung ist möglich, jedoch erlebt so mancher im Schadensfall böse Überraschungen. Über unsere Seite finden Sie schnell und kostenfrei einen versierten Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Regensburg.

Das Berufsunfähigkeitsverfahren: Wie läuft es ab?

Zuerst müssen Sie Ihrer Versicherung des Versicherungsfall melden, Leistungen beantragen und genaue Angaben zu Ihrer Gesundheit machen. Zahlt diese daraufhin nicht, kann nun ein Anwalt hinzugezogen werden, der außergerichtlich prüft, ob die Ablehnung rechtens war. Eine Klage kann helfen, die vereinbarten Leistungen tatsächlich zu erhalten. Hier ist jedoch die Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Im sogenannten Nachprüfungsverfahren geht es darum, ob ein Anspruch noch besteht – oder nicht, weil man wieder seinem Beruf nachgehen kann. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Regensburg kann Ihnen helfen zu klären, welche Erfolgsaussichten ein gerichtliches Vorgehen hat.

Was meint der Begriff Berufsunfähigkeit und was ist demgegenüber die Erwerbsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit wird angenommen, wenn jemand voraussichtlich länger als sechs Monate nicht in dem Beruf arbeiten kann, den er gelernt hat. Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass man unabhängig vom erlernten Beruf gesundheitsbedingt nicht mehr seinen Lebensunterhalt verdienen kann. Der Staat zahlt keine Rente mehr bei Berufsunfähigkeit. Ausnahme sind Geburtsjahrgänge vor dem 1. Januar 1961. Aber: Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird bei vollständiger oder teilweiser Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Regensburg kann für Sie prüfen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Leistungen besteht.

Kommt meine Versicherung um Zahlungen herum, indem sie mich darauf verweist, einen anderen Beruf zu ergreifen?

Dies kann der Fall sein, wenn der andere Beruf der sozialen Stellung des Kunden im bisherigen Leben entspricht. Ob der Kunde tatsächlich Arbeit im neuen Beruf findet, ist nicht entscheidend. Aber: Eine solche Verweisung setzt eine vertragliche Vereinbarung voraus. Es empfiehlt sich, einen Vertrag zu wählen, der diese Möglichkeit ausschließt. Nach manchen Verträgen kann die Leistung aber auch heruntergefahren werden, weil die Versicherung erfährt, dass man selbst einen anderen Beruf ausübt. Ein Anwalt in Regensburg kann Sie zum Versicherungsrecht beraten und Ihnen helfen, Zahlungen zu erhalten.

Was bekomme ich vom Staat oder meiner privaten Versicherung, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?

Können Sie noch höchstens drei Stunden am Tag arbeiten, zahlt der Staat eine Erwerbsminderungsrente von knapp einem Drittel des Bruttogehalts. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie nur noch die Hälfte Ihrer gewohnten Arbeitsstunden erbringen können. Dann wird eine Rente gezahlt, deren Höhe im Vertrag frei zu vereinbaren ist. Sie können zum Beispiel 50 % Ihres Nettogehalts vereinbaren oder 80 %, wenn Sie Familie haben. Geleistet wird bis zum vereinbarten Zeitpunkt, oft bis zur Altersrente. Oft kommt es zu Schwierigkeiten mit Versicherungen. Ein guter Anwalt aus Regensburg kann hier helfen.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen versierten Anwalt zu finden, der Ihnen bei Berufsunfähigkeit hilft, zu Ihrem Recht zu kommen.

Auf unserer Internetseite stellen wir Ihnen eine Liste verschiedener Rechtsanwälte aus Regensburg zur Verfügung, die Sie im Sozialversicherungsrecht kompetent beraten können. Möchten Sie weitere Informationen über die Anwälte und deren Arbeit? Dazu brauchen Sie nur auf "Kontaktdaten" zu klicken. Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, einfach und schnell mit den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen Kontakt aufzunehmen. Durch die Nutzung unseres Kontaktformulars entstehen Ihnen keine Verpflichtungen und auch keinerlei Kosten. Anschließend erhalten Sie vom Anwalt Ihrer Wahl einen Rückruf zur Vereinbarung eines Beratungstermins.