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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Diebstahl

Rechtsanwalt Jörg Weiler
Auf den Dreien 34
50354 Hürth
Rechtsanwalt Michael Pietsch
Mendelssohnstraße 14
40233 Düsseldorf
Rechtsanwalt Hans-Peter Grimm
Landauer Straße 25
76185 Karlsruhe
Rechtsanwalt Michael Donath
Neue Straße 11
74523 Schwäbisch Hall
Rechtsanwältin Anja Schulte
Harkortstraße 5
04107 Leipzig

Rechtliches zum Thema Diebstahl

Diebstahl als Vermögensdelikt Der Straftatbestand des Diebstahls findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) in § 242. Er unterfällt wie der Betrug dem Oberbegriff der Eigentumsdelikte. Wichtigstes Merkmal des Tatbestands ist die Wegnahme einer beweglichen Sache beim Tatopfer. Dadurch wird der Diebstahl vom Betrug abgegrenzt, bei dem das Tatopfer eine Sache beispielsweise freiwillig übergibt, das heißt, selbst eine Vermögensverfügung trifft.

Trickdiebstahl und Betrug

Beim sogenannten Trickdiebstahl übergibt das Tatopfer dem Täter selbst die Sache und glaubt zum Beispiel, die Übergabe sei rechtmäßig oder Widerstand verspräche keinen Erfolg. Der Trickdiebstahl unterfällt auch § 242 und wird nicht als Betrug oder Erpressung bestraft. Ebenso stellt das StGB auch den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), den Bandendiebstahl (§ 244 StGB), den Wohnungseinbruchsdiebstahl und den Diebstahl mit Waffen unter Strafe.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Diebstahl in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Ladendiebstahl.


zuletzt aktualisiert am 10.05.2016