Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Groß-Gerau finden Sie hier

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Anwälte für Erbengemeinschaft in Groß-Gerau

Rechtsanwalt Dirk Hilbrecht
Frankfurter Straße 4
64521 Groß-Gerau
Rechtsanwältin Bianca Jörg
   (1 Bewertung)
Walther-Rathenau-Straße 9
64521 Groß-Gerau

In Ihrer Erbengemeinschaft gibt es Streit und jetzt suchen Sie einen guten Anwalt in Groß-Gerau?

Eine Erbengemeinschaft muss wichtige Entscheidungen über den Umgang mit dem Nachlass treffen. Oft kommt es dabei zum Streit. Eine zeitnahe Rechtsberatung kann dabei helfen, den Streit nicht in ein jahrelanges Gerichtsverfahren ausufern zu lassen. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, einen kompetenten Anwalt für Erbrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Warum entstehen in der Erbengemeinschaft Streitigkeiten?

Die Beteiligten nehmen nicht freiwillig daran teil. Vielleicht verstehen sich Einzelne schon seit Jahren nicht mehr miteinander. Die Erbanteile sind meist unterschiedlich hoch. Dies kann schnell als ungerecht empfunden werden. Gehört eine Immobilie zum Erbe, wird oft um deren Zukunft gestritten: Vermietung, Verkauf oder Bewohnen – und durch wen? So mancher Miterbe befürchtet, dass sich andere vor Sichtung des Nachlasses einzelne Gegenstände sichern. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in Groß-Gerau dabei helfen, Ihre Rechte in der Erbengemeinschaft zu wahren.

Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?

Eine solche Gemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam den Nachlass eines Angehörigen erben. Bei dieser sogenannten Gesamthandsgemeinschaft haben alle nur gemeinsam Rechte am Nachlass. Der einzelne Miterbe kann also nicht die Herausgabe des Familienschmucks oder eines bestimmten Geldbetrages verlangen. Erlaubt ist jedoch ein Verkauf des eigenen Erbanteils. Der Erwerber tritt dann in die Gemeinschaft ein und muss sich an ihre Regeln halten. Sind Sie sich unsicher, welche Regeln für eine Erbengemeinschaft gelten, dann fragen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt aus Groß-Gerau.

Wie wird der Nachlass bei einer Erbengemeinschaft verwaltet?

Der Nachlass wird von allen Miterben gemeinsam verwaltet, bis die Gemeinschaft sich auflöst. Jeder Miterbe muss dabei mitwirken – außer, es gibt einen Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker, der diese Aufgabe übernimmt. Beteiligt sich ein Erbe nicht und wird dadurch ein Schaden verursacht, ist dieser Erbe dafür haftbar. Ein Beispiel für einen solchen Fall ist eine dringende Reparatur an einer geerbten Immobilie, die nicht verzögert werden darf. Gibt es Streit um die Verwaltung des Nachlasses in einer Erbengemeinschaft, ist ein Fachanwalt für Erbrecht aus Groß-Gerau der beste Ratgeber.

Was versteht man unter einer Erbauseinandersetzung und wann endet eine Erbengemeinschaft?

Als Auseinandersetzung bezeichnet man die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben. Dieser geht die Wertermittlung voran. Ist der Nachlass aufgeteilt, endet die Erbengemeinschaft. Wenn kein Streit über die Erbanteile besteht, können die Erben die Verteilung selbst organisieren und dies in einem Vertrag festhalten. Hat der Erblasser jedoch einen Testamentsvollstrecker bestimmt, darf nur dieser einen solchen Schritt vollziehen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Groß-Gerau kann Ihnen helfen, Streit beim Thema Erbauseinandersetzung rechtzeitig vorzubeugen.

Finden Sie einen Anwalt für Ihr Problem aus dem Bereich Erbengemeinschaft – hier kommen Sie zum Ziel!

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir für Sie auf unserer Seite mehrere in Groß-Gerau tätige Anwälte für Erbrecht aufgelistet. Sie können sich über die Qualifikationen und die Arbeitsweise der einzelnen Anwälte gern auf unseren Kanzleiprofilen informieren. Um mit dem Juristen Ihrer Wahl in Verbindung treten, können Sie schnell und einfach unser Kontaktformular verwenden. Sie können das Kontaktformular benutzen, ohne dass Ihnen dafür Kosten oder Verpflichtungen entstehen. Der von Ihnen ausgewählte Jurist wird Sie dann baldmöglichst anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Groß-Gerau gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.