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Anwälte für Fahrverbot in Schmallenberg

Rechtsanwalt Jens Reichmann
An der Egge 7
57392 Schmallenberg

Sie sind in Schmallenberg auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, weil gegen Sie ein Fahrverbot verhängt wurde?

Ein Fahrverbot sorgt oft für Schwierigkeiten im Beruf – und natürlich auch im Alltag. Aber: Auch diese Entscheidung einer Behörde ist unter Umständen anfechtbar. Eine Rechtsberatung zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice können Sie kurzfristig einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht in Schmallenberg finden.

Wann droht mir ein Fahrverbot?

Für eine Dauer von ein bis drei Monaten kann es wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verhängt werden. Es wird bei besonders schwerwiegenden Verstößen ausgesprochen, etwa bei größeren Tempoverstößen, Rotlichtverstößen und Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze. Auch als Nebenstrafe zu einer Verurteilung wegen einer Straftat kann ein solches Verbot ausgesprochen werden. Während der Zeit des Verbotes ist der Führerschein abzugeben, danach kann man ihn sich bei der Bebhörde wieder abholen. Ein in Führerscheinfragen versierter Anwalt in Schmallenberg kann Ihnen helfen, wenn Sie wegen eines Vergehens im Straßenverkehr belangt werden.

Was versteht man unter einem bußgeldrechtlichen Fahrverbot?

Es wird von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren verhängt oder vom Amtsgericht als Nebenfolge einer Geldbuße. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung um innerorts 31 bis 40 km/h oder außerorts 41 bis 50 km/h führt zu einem Verbot von einem Monat. Eine Fahrt unter Drogeneinfluss oder mit über 0,5 Promille Alkohol im Blut wird mit einem Monat ohne Führerschein geahndet. Auch eine rote Ampel sorgt für einen Monat ohne Führerschein – wenn sie über eine Sekunde lang rot war. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Schmallenberg kann Sie beraten, damit Sie vielleicht um das Verbot herumkommen.

Was ist ein strafrechtliches Fahrverbot?

Es wird als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung nach einer Straftat verhängt – zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe. Es kann sich über ein bis sechs Monate erstrecken und damit länger dauern als bei einer Ordnungswidrigkeit. Von der Rechtskraft des Urteils an gilt das Verbot – wer trotzdem fährt, macht sich strafbar wegen „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“. Läuft gegen Sie ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit im Verkehr? Dann besteht auch die Gefahr einer solchen Nebenfolge. Ein versierter Rechtsanwalt aus Schmallenberg kann Sie vor dem Strafgericht vertreten und Ihre Rechte wahren.

Welche Rechtsmittel gibt es gegen das Fahrverbot und welche Ausnahmen bestehen?

Wird es wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt, können Sie innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft wählen, wann Sie Ihren Führerschein abgeben wollen. Voraussetzung ist, dass Sie sich in den letzten 24 Monaten nichts anderes im Straßenverkehr haben zuschulden kommen lassen. Auch ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich, mit dem das Verbot verhängt wurde. Dieser hat eine Gerichtsverhandlung zur Folge. Die Rechtsmittel der Berufung oder Revision stehen Ihnen zur Verfügung, wenn das Verbot im Rahmen eines Strafurteils verhängt wurde. Ein kompetenter Anwalt in Schmallenberg kann Sie beraten, damit Sie vielleicht Ihren Führerschein doch nicht abgeben müssen.

Wie finde ich einen guten Anwalt, der sich mit dem Fahrverbot auskennt?

Auf unserer Seite finden Sie eine Reihe von in Schmallenberg tätigen Rechtsanwälten für Verkehrsrecht. Hier finden Sie auch weitere Informationen über die Arbeitsschwerpunkte und die Tätigkeit der Anwälte. Werfen Sie einen Blick in die Kanzleiprofile! Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie den Anwälten eine Nachricht zukommen lassen – das geht schnell und einfach. Das Verschicken einer Nachricht mit Hilfe unseres Kontaktformulars ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann so schnell es geht zur Terminvereinbarung bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Fahrverbot in Schmallenberg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Alkohol am Steuer, Entzug Fahrerlaubnis, Fahruntüchtigkeit, Führerscheinentzug, Trunkenheitsfahrt.