Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Seligenstadt finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Seligenstadt

Rechtsanwalt Andreas Schuck
Marktplatz 2
63500 Seligenstadt

Wird Eigenbedarf geltend gemacht, erfordert dies oft eine juristische Beratung. Hier finden Sie kompetente Anwälte in Seligenstadt!

Um einen Mietvertrag zu kündigen, braucht der Vermieter einen zulässigen Kündigungsgrund. Ein solcher Grund ist der Eigenbedarf. Eine fachkundige Beratung kann Ihnen helfen, Fehler des Vermieters aufzudecken und in Ihrer Wohnung zu bleiben. Über unsere Internetseite können Sie schnell und kostenfrei eine Anfrage an einen Mietrechts-Anwalt Ihrer Wahl senden!

Welche Möglichkeiten haben Mieter nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs?

Die erste Frage sollte sein, ob der Vermieter sein Ansinnen ausreichend begründet hat. Ohne Angabe, wer warum ab wann die Wohnung benötigt, ist das Schreiben unwirksam. Der Anlass für den Schritt des Vermieters muss auch konkret und aktuell sein. „Auf Vorrat“ darf er die Wohnung nicht freimachen. Vermieter dürfen kein Mietverhältnis nach kurzer Zeit beenden, wenn sie schon von Anfang an wussten, dass sie die Wohnung bald selbst brauchen. Der Wohnungseigentümer ist verpflichtet, Ihnen eine Ersatzwohnung anzubieten, wenn er noch andere verfügbare Wohnungen vor Ort hat. Ein in Sachen Eigenbedarf erfahrener Rechtsanwalt in Seligenstadt kann prüfen, ob dieser Schritt des Vermieters wirksam ist.

Die Eigenbedarfskündigung meines Vermieters ist unwirksam. Was muss ich nun tun?

Der Mieter muss nichts Spezielles tun. War das Vorgehen des Vermieters unwirksam, besteht der Mietvertrag einfach weiter. Als Mieter können Sie zwar auf das Schreiben des Vermieters reagieren. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Es besteht also keine Pflicht, dem Schreiben des Vermieters fristgerecht zu widersprechen und womöglich noch den Zugang des Widerspruchs zu beweisen. Ist der Vermieter der Meinung, dass er das Mietverhältnis wirksam beendet hat, muss er Räumungsklage erheben. Dann wird die Sache vom Gericht nachgeprüft. In Seligenstadt gibt es versierte Rechtsanwälte, die für Sie nachprüfen können, ob Ihr Vermieter wirksam Eigenbedarf anmelden kann.

Welche Möglichkeiten haben Mieter, wenn ein Härtefall vorliegt?

Im Härtefall können Mieter nach § 574 BGB der Kündigung wegen Eigenbedarfs widersprechen. Ist ein Wohnungswechsel für den Mieter auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters nicht zumutbar, liegt ein solcher Fall vor. Unter anderem kann dies der Fall sein bei Erkrankungen, hohem Alter mit Gebrechlichkeit, Schwangerschaft oder in einer Prüfungssituation. Der schriftliche Widerspruch muss den Vermieter spätestens zwei Monate vor Vertragsende erreichen. Ein in Seligenstadt ansässiger Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihren Härtefall richtig zu begründen.

Was setzt eine Eigenbedarfskündigung voraus?

Ein solcher Schritt ist nur möglich, wenn der Vermieter die Wohnung nun selbst braucht – für sich, für nahe Verwandte oder andere Mitglieder eines Haushalts. Außer engen Angehörigen wie Schwester, Bruder oder Kindern kommen auch entferntere in Frage, wenn diese eine sehr enge persönliche Beziehung zum Vermieter haben. Der Vermieter muss konkreten Bedarf an einer Wohnung von der richtigen Größe haben. Er kann nicht behaupten, dass er für sich allein ein ganzes Haus braucht. In seinem Schreiben muss der Vermieter erläutern, wer aus welchem Grund einziehen will. Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt in Seligenstadt das Vorliegen von Eigenbedarf prüfen.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt zu finden, der Ihnen hilft, sich gegen den Eigenbedarf zu wehren.

Auf unserer Seite finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in Seligenstadt bei allen mietrechtlichen Fragen zur Seite stehen können. Die Profile der Anwälte – mit weiteren Informationen – finden Sie über den Button "Kontaktdaten". Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, einfach und bequem Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Eine solche Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen dann zeitnah einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit ihm eine Terminabsprache treffen.