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Anwälte für Testament in Seligenstadt

Rechtsanwalt Andreas Schuck
Marktplatz 2
63500 Seligenstadt

Bei Fragen zum Testament benötigen Sie einen kompetenten Rechtsanwalt in Seligenstadt.

Es gibt viel, was man bei der Erstellung eines Testaments falsch machen kann. Angehörige streiten oft jahrelang um die Auslegung des letzten Willens. Schnell und unkompliziert finden Sie über unsere Internetseite einen kompetenten Anwalt für Erbrecht, der Sie berät.

Welche verschiedenen Arten von Testamenten sind zulässig und gültig?

Beim eigenhändigen Testament dürfen Ort, Datum und Unterschrift nicht fehlen. Es muss komplett in Handschrift verfasst werden. Ein Notar hilft bei der Erstellung des notariellen Testaments. Es kann ihm auch einfach übergeben werden. Dann geht es zur Verwahrung ans Amtsgericht. Steht ein Todesfall bevor, ohne dass ein Notar erreichbar ist, kann ein Nottestament vor dem Bürgermeister oder vor drei Zeugen aufgenommen werden. Außerdem gibt es noch den Erbvertrag. Dieser stellt eine Vereinbarung dar und kann vom Erblasser nicht einfach widerrufen werden. Mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts können Sie ein rechtssicheres Testament erstellen.

Wie kann zum Beispiel ein Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament anfertigen?

Der gemeinsame letzte Wille ist ausschließlich Ehegatten vorbehalten. Die Ehegatten können nicht nachträglich eine Verfügung, die auf Gegenseitigkeit beruht hat, durch einen eigenen letzten Willen rückgängig machen. Zulässig ist ein Widerruf, aber nur zu Lebzeiten des jeweils anderen Ehegatten. Eine Besonderheit ist das Berliner Testament, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen. Der länger Lebende vererbt dann das Gesamtvermögen an die Kinder. Ein gemeinschaftlicher letzter Wille bringt viele Rechtsfragen mit sich. Ein versierter Rechtsanwalt aus Seligenstadt kann Sie effizient beraten.

Wie kommt es zur Nichtigkeit oder Unwirksamkeit von Testamenten?

Formfehler machen eine letztwillige Verfügung schnell unwirksam. Auch muss der Verfasser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen sein, als er es schrieb. Sonst war er nicht testierfähig, und das Schriftstück ist unwirksam. Womöglich wurden in einem früheren gemeinschaftlichen Testament oder in einem Erbvertrag schon Regelungen getroffen, die sich nun nicht mehr ändern lassen. Ein letzter Wille ist nur wirksam, wenn er höchstpersönlich vom Erblasser niedergelegt wird und ohne den Einfluss anderer Personen. Ein erfahrener Anwalt für den Bereich der letztwilligen Verfügungen kann Sie in Seligenstadt zu deren Wirksamkeit beraten.

Wie bewahrt man ein Testament sicher auf und wie funktioniert sein Widerruf?

Es kann zu Hause verwahrt werden. Es empfiehlt sich, vertrauenswürdige Menschen über den Aufbewahrungsort zu informieren. Wenn Sie etwas ändern wollen, können Sie einfach eine Neufassung schreiben. Datieren Sie diese, und vernichten Sie das alte Schriftstück. Das Nachlassgericht bewahrt für Sie Ihr notarielles Testament auf. Dieses kann widerrufen werden, indem Sie es sich zurückholen. Sie können dem Nachlassgericht auch Ihr selbst verfasstes Dokument zur Aufbewahrung anvertrauen. Ein zentrales Register gibt Auskunft über alle dort verwahrten Dokumente. Beim Widerruf oder bei Fragen zur Aufbewahrung hilft Ihnen ein versierter Rechtsanwalt in Seligenstadt.

Welcher Anwalt kann mir bei meinen Fragen zum Testament am besten helfen?

Bei uns finden Sie eine Auflistung kompetenter Rechtsanwälte für Erbrecht in Seligenstadt. Für nähere Informationen über die einzelnen Anwälte reicht ein Klick auf den Button "Kontaktdaten" aus. Wenn Sie sich für einen Anwalt entschieden haben, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Das Versenden einer Nachricht über das Kontaktformular verursacht für Sie keine Kosten und ist unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann so schnell wie möglich bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Testament in Seligenstadt gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Berliner Testament, Testament Anfechtung, Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Übergabe zu Lebzeiten.