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Anwälte für Strafanzeige in Siegen

Eine Strafanzeige kann zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen. Lassen Sie sich rechtzeitig von einem guten Anwalt aus Siegen beraten.

Bei einer Strafanzeige werden die Behörden von einem beliebigen Bürger über eine mögliche strafbare Handlung informiert. Sie ist zu unterscheiden vom Strafantrag, den nur das Tatopfer stellen kann und der bei manchen Delikten eine Voraussetzung für die Strafverfolgung ist. Sie können mit Hilfe unserer Internetseite schnell und einfach eine Beratung bei einem Fachanwalt für Strafrecht vereinbaren.

Welches Verfahren findet nach einer Strafanzeige statt?

Die Polizei führt zunächst erste Ermittlungen durch, auch um möglichst schnell Beweise zu sichern. Dann wird die Akte mit allen Unterlagen der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese hat das weitere Vorgehen zu bestimmen. Sie kann für weitere Ermittlungen durch die Polizei sorgen, etwa Vernehmungen oder eine Hausdurchsuchung. Schließlich kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, einen Strafbefehl beantragen oder bei Gericht Anklage erheben. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Siegen kann Ihnen helfen, wenn gegen Sie ermittelt wird.

Wann spricht man vom Missbrauch von Strafanzeigen?

Zum Beispiel bei Anzeige einer Tat, die nicht stattgefunden hat. Dies wäre dann eine strafbare Vortäuschung von Straftaten. Geht es um eine konkrete Person, kann man sich auch wegen falscher Verdächtigung selbst strafbar machen. Ist die Anschuldigung geeignet, Ruf oder Kreditwürdigkeit eines anderen zu schädigen, handelt es sich um eine strafbare Verleumdung. Als rechtsmissbräuchlich gilt es außerdem, wiederholt Richter und andere Staatsorgane anzuzeigen, nur um Missfallen über den Staat auszudrücken. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in Siegen dabei helfen, sich gegen rechtsmissbräuchliche Beschuldigungen zu wehren.

Wer ist dazu berechtigt, eine Strafanzeige zu stellen?

Jeder ist dazu berechtigt. Dies kann der Tatbetroffene genauso tun, wie ein zufälliger Zeuge oder Passant. Es gibt Taten, bei denen man zur Anzeige verpflichtet ist, wenn man vorher davon erfährt. Dazu gehören Raub und Mord. Wer dann nicht tätig wird, macht sich selbst strafbar – wegen einer Nichtanzeige geplanter Straftaten. Allerdings kann eine zu Unrecht gestellte Anzeige gegen eine bestimmte Person für den Anzeigeerstatter ebenfalls Folgen haben. Alle Ihre Fragen zur Strafanzeige kann Ihnen ein Strafverteidiger aus Siegen beantworten.

Ist eine Strafanzeige an eine bestimmte Form gebunden? Kann man auch online Anzeige erstatten?

Die Strafanzeige kann mündlich wie auch schriftlich vorgebracht werden. Besondere Formvorschriften gibt es nicht. Allerdings muss es darin um einen konkreten strafbaren Sachverhalt gehen, nicht nur um allgemeine Beschuldigungen. Sie können eine bestimmte Person anzeigen oder die Anzeige gegen Unbekannt richten. Auch sich selbst kann man anzeigen. In den meisten Bundesländern ist auch eine Online-Anzeige möglich. Diese sollte trotzdem nicht leichtfertig gestellt werden. Im Falle einer Strafverfolgung kann Ihnen ein Fachanwalt für Strafrecht in Siegen helfen.

Auf eine Strafanzeige sollten Sie schnell reagieren. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem guten Anwalt.

Auf unserer Internetseite finden Sie eine übersichtliche Liste von in Siegen zugelassenen Anwälten für Strafrecht. Auch weitere Informationen über die Anwälte haben wir für Sie. Diese finden Sie auf den Kanzleiprofilen. Um mit dem Strafverteidiger Ihrer Wahl in Verbindung zu treten, können Sie schlicht unser Kontaktformular nutzen. Die Nutzung unseres Kontaktformulars ist für Sie natürlich kostenfrei und unverbindlich. Der von Ihnen ausgewählte Jurist wird Sie dann baldmöglichst anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Strafanzeige in Siegen gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Strafbefehl.