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Nicht alle Regelungen, die im Mietvertrag vereinbart werden, sind rechtlich verbindlich. Doch gibt es durchaus individuelle Vereinbarungen, auf der sich der Vertragspartner später berufen kann - auch wenn es zum eigenen Nachteil ist.

Anwälte für Mietvertrag in Trier

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Nur in wenigen Fällen nötig, doch meist anzuraten: Der Mietvertrag. Darin sollten neben den notwendigen Angaben zu Mieter, Vermieter, Mietobjekt und Mietkosten auch möglichst alle mündlichen Absprachen enthalten sein, etwa zu Mobiliar, Mieterhöhung oder Kündigungsfrist. Oftmals ergeben sich jedoch unerwartete Änderungen. Was ist zu tun, wenn ein Partner in die Mietwohnung einzieht, es Probleme bei der Betriebskostenabrechnung gibt, Eigenbedarf angemeldet werden soll oder der Mietzins schlicht und ergreifend nicht mehr bezahlt wird? Hier können Sie unverbindlich Kontakt zum Anwalt für Mietrecht in Trier aufnehmen und alles erfahren, was Sie wissen müssen.

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