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Anwälte für Abfindung in Tübingen

Rechtsanwalt Martin Diebold
Wöhrdstraße 5
72072 Tübingen

In Tübingen gibt es erfahrene Rechtsanwälte, die Ihnen zur Seite stehen, wenn Sie eine Abfindung einfordern möchten.

Sinn einer Abfindung ist es, Sie für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes finanziell zu entschädigen. Diese einmalige Zahlung ist meist Verhandlungssache. Gute rechtliche Beratung kann hier helfen. Über den Anwalt-Suchservice können Sie zeitnah einen Termin mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Tübingen vereinbaren.

Mit welcher Abfindung kann ich rechnen?

In § 1a Kündigungsschutzgesetz legt der Gesetzgeber 0,5 Monatsverdienste pro Jahr der Beschäftigung fest. Ausgehandelt werden können jedoch auch andere Beträge. Die 0,5 Monatsverdienste sieht das Gesetz nur bei betriebsbedingten Kündigungen vor. Je besser die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen, desto eher kann man eine höhere Abfindung aushandeln. Bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr werden manchmal ausgehandelt, wenn ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied gehen soll. Ein langes Gerichtsverfahren kann für den Arbeitgeber teuer werden. Mit Verhandlungsgeschick kann stattdessen eine gute Entschädigungszahlung erzielt werden. Anwaltliche Beratung ist gerade bei Verhandlungen um eine Abfindung entscheidend. Ein Anwalt in Tübingen hilft Ihnen weiter.

Wie vermeidet man sozialrechtliche Nachteile einer Abfindung?

Endet der Job mit einer Geldzahlung und ohne Beachtung der normalen Kündigungsfrist, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruchszeitraum wird dadurch zwar nicht verkürzt, aber nach hinten verschoben. Dies kann bis zu einem Jahr dauern. Ernster wird es bei einem Aufhebungsvertrag. Dieser gilt als freiwillige Arbeitsaufgabe und führt zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes. Diese beträgt bei aus Sicht des Jobcenters freiwilliger Arbeitsaufgabe 12 Wochen und sie verkürzt die Anspruchsdauer. Vor Abschluss einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber sollten Sie unbedingt zusammen mit einem Anwalt aus Tübingen ausrechnen, ob sich die Abfindung überhaupt für Sie rechnet.

Welche steuerlichen Regeln gelten für die Abfindung?

Sie muss grundsätzlich voll versteuert werden. In der Steuererklärung tragen Sie sie in Anlage N ein. Sie können aber die sogenannte Fünftelregelung in Anspruch nehmen, wenn Sie den Gesamtbetrag innerhalb von einem Jahr bekommen haben. Diese besagt, dass der Betrag auf fünf Jahre verteilt versteuert werden kann. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei. Es gibt jedoch Ausnahmen bei freiwillig gesetzlich Versicherten. In Tübingen kann Sie ein Rechtsanwalt in allen Fragen rund um dieses Thema beraten.

In welchen Fällen zahlen Arbeitgeber eine Abfindung?

Eine Entschädigung für das Ende des Arbeitsvertrages kann sich aus dem Vertrag selbst ergeben oder aus einem extra abgeschlossenen Aufhebungsvertrag. Bei Betriebsänderungen oder bei einer Entlassungswelle aufgrund eines Sozialplans kommt es häufig zu einer derartigen Zahlung. Auch in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht kann es zur Festsetzung einer Entschädigungszahlung kommen. Manchmal weist der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung darauf hin, dass der Adressat bei Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erhält. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Tübingen kann Ihnen helfen, festzustellen, ob Sie im konkreten Fall eine solche Zahlung beanspruchen können.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt zu finden, wenn Sie Rat zum Thema Abfindung brauchen.

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