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Anwälte für Erbfolge in Waldshut-Tiengen

Rechtsanwältin Karin Plewe
Zahnkäppeleweg 5
79761 Waldshut-Tiengen (Zweigniederlassung)

Brauchen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt in Waldshut-Tiengen wegen eines Streits um die gesetzliche Erbfolge?

Eine Erbschaft kann manches finanzielle Problem lösen – aber auch für dauerhaften Streit in der Familie sorgen. Wer etwas bekommt – und wie viel – richtet sich nach der Erbfolge. Wie diese funktioniert, ist vielen Menschen unklar. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt zu finden, der Sie zu allen erbrechtlichen Fragen berät.

Was ist die gesetzliche Erbfolge und wie unterscheidet sie sich von der gewillkürten Erbfolge?

Das Gesetz bestimmt, wer erbt, wenn dies der Erblasser nicht selbst regelt. Alternativ kann dies aber auch der Erblasser selbst festlegen – dann ist die Rede von „gewillkürt“. Dazu kann man ein Testament erstellen oder auch einen Erbvertrag aufsetzen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Vermächtnis. Ist das Testament wegen Formfehlern unwirksam, kommt wieder die gesetzliche Regelung zur Anwendung – mit abweichenden Ergebnissen. Zum Testament und zur gesetzlichen Erbschaftsregelung kann Sie ein Rechtsanwalt aus Waldshut-Tiengen kompetent beraten.

Wie erben Verwandte bei Anwendung der gesetzlichen Erbfolge?

Als erste erben Verwandte der ersten Ordnung, also Kinder und Enkel. Dann folgen Angehörige der zweiten Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen. Als dritte Ordnung kommen schließlich Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins zum Zuge. Eine vorangehende Ordnung schießt immer eine nachfolgende von der Erbfolge aus. Wenn also Kinder des Erblassers vorhanden sind, erben zum Beispiel seine Geschwister nichts. Ganz wichtig ist eine qualifizierte Rechtsberatung – in Waldshut-Tiengen stehen Ihnen im Bereich Erbrecht erfahrene Anwälte zur Verfügung.

Was gilt für die gesetzliche Erbfolge unter Ehepartnern?

Ehegatten des Erblassers sind neben den Verwandten gesetzliche Erben. Gibt es Kinder, erbt der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses. Wenn das Paar im üblichen gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bekommt der überlebende Partner ein weiteres Viertel. Gibt es keine Kinder, erbt der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte, auch neben Verwandten zweiter Ordnung wie Geschwistern. Aber auch dann kommt durch die Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel hinzu. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Waldshut-Tiengen hilft Ihnen, festzustellen, welche Erbansprüche Ihnen zustehen.

Welche Folgen hat die gesetzliche Erbfolge bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug?

Ein ausländischer Wohnsitz führt in vielen Ländern zur Anwendung des dortigen Rechts. Dieses sieht oft ganz andere Erbschaftsregelungen vor. Selbst in anderen EU-Ländern gibt es zum Beispiel oft kein Erbrecht von Ehegatten. Auch bei den Pflichtteilen gibt es erhebliche Unterschiede. Innerhalb der EU wird auf einen Erbfall das Recht des Staates angewendet, in dem der Erblasser sich zuletzt dauerhaft aufgehalten hat. Hilfreich ist ein Testamt, in dem die Geltung des deutschen Rechts hervorgehoben wird. Da auch dies nicht immer hilft, empfiehlt sich eine rechtzeitige fachkundige Beratung – etwa durch einen erfahrener Rechtsanwalt aus Waldshut-Tiengen.

Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Hilfe zu finden, wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Erbfolge haben.

In Waldshut-Tiengen sind verschiedene Rechtsanwälte im Bereich Erbrecht tätig – bei uns finden Sie eine Liste mit kompetenten Juristen. Möchten Sie erst nähere Informationen zu den Anwälten und deren Tätigkeit? Dafür müssen Sie nur den Button "Kontaktdaten" anklicken. Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, ohne große Umstände Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular ist für Sie immer kostenfrei und unverbindlich. Anschließend erhalten Sie umgehend von Ihrem ausgewählten Rechtsanwalt einen Anruf zur Terminvereinbarung.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Waldshut-Tiengen gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.