Autor: RA Martin Boden, LL.M., FA für Gewerblichen Rechtsschutz, FA für Urheber- und Medienrecht,BODEN RECHTSANWÄLTE, www.boden-rechtsanwaelte.de
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2017
Anforderungen an die Gestaltung des Bestell-Buttons und der Mitteilung der wesentlichen Vertragsinformationen gem. § 312j BGB
Bei dem Eintrag auf der Facebook-Seite eines Autohause, mit dem das Autohaus ein von einem Kunden eingesandtes Foto seines Pkw veröffentlicht und unter Angabe des Konkreten Fahrzeugmodells als „tolles Bild” kommentiert, handelt es sich um Werbung...