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Anwälte für Erbengemeinschaft in Ravensburg

Rechtsanwalt Bernd Borutta
Seestraße 17
88214 Ravensburg

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Ravensburg, wenn es in Ihrer Erbengemeinschaft zu Auseinandersetzungen kommt.

Eine Erbengemeinschaft wirft viele Rechtsfragen auf: Wie verwaltet man den Nachlass richtig, und wie wird er verteilt? Anwaltliche Hilfe und Beratung sind oft hilfreich, um zu verhindern, dass der Nachlass durch Rechtsstreitigkeiten aufgezehrt wird. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem Fachanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Auf welche Weise wird die Verwaltung des Nachlasses bei einer Erbengemeinschaft organisiert?

An der Nachlassverwaltung müssen alle Miterben gemeinschaftlich mitwirken. Einzige Ausnahme: Es gibt einen Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter, der sich um alles kümmert. Weigert sich ein Erbe, tätig zu werden, und entsteht dadurch ein Schaden, macht sich dieser gegenüber den anderen schadensersatzpflichtig. Ein Beispiel für einen solchen Fall ist eine dringende Reparatur an einer geerbten Immobilie, die nicht verzögert werden darf. Ein erfahrener Anwalt in Ravensburg kann Ihnen helfen, Ihre Pflichten bei der Nachlassverwaltung einer Erbengemeinschaft richtig auszuüben.

Was bedeutet der Begriff Erbauseinandersetzung und welche Folgen hat diese für die Erbengemeinschaft?

Die Erbauseinandersetzung ist die Aufteilung der Nachlassgegenstände unter den verschiedenen Miterben. Dadurch wird die Gemeinschaft beendet: Nach der Aufteilung hat sie ihren Zweck erfüllt. Die Miterben können die Verteilung selbst vornehmen, wenn unter ihnen Einigkeit besteht. Es empfiehlt sich, dazu eine Vereinbarung aufzusetzen. Hat der Erblasser jedoch einen Testamentsvollstrecker bestimmt, darf nur dieser einen solchen Schritt vollziehen. Ein Rechtsanwalt aus Ravensburg kann Sie zum Thema Erbauseinandersetzung qualifiziert beraten.

Um welche Fragen entsteht in der Erbengemeinschaft am häufigsten Streit?

Freiwillig nimmt niemand an einer Erbengemeinschaft teil. Manche Angehörige einer Person sind schon seit Jahren zerstritten. Streit gibt es oft, weil einer mehr vom Nachlass bekommt, als ein anderer. Dies richtet sich nach Gesetz oder Testament. Zwist gibt es oft um das geerbte Haus der Eltern: Was soll nun damit geschehen? Die Meinungen können auseinandergehen. So mancher Miterbe befürchtet, dass sich andere vor Sichtung des Nachlasses einzelne Gegenstände sichern. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Ravensburg kann Ihnen helfen, wenn es in der Erbengemeinschaft kriselt.

Was muss ich mir unter einer Erbengemeinschaft vorstellen?

Eine solche Gemeinschaft beerbt gemeinsam eine andere Person. All ihre Mitglieder sind Miterben. Es handelt sich um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft: Rechte am Nachlass bestehen nur gemeinsam. Als Mitglied dieser Gemeinschaft kann man also nicht einen einzelnen Gegenstand oder einen prozentualen Anteil an sich nehmen. Erlaubt ist jedoch ein Verkauf des eigenen Erbanteils. Der Erwerber tritt dann in die Gemeinschaft ein und muss sich an ihre Regeln halten. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt aus Ravensburg kann Sie beraten und Ihnen helfen, die gesetzlichen Regeln einzuhalten.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, einen guten Anwalt für Ihr Problem in Sachen Erbengemeinschaft zu finden.

Auf dieser Internetseite stellen wir Ihnen verschiedene Rechtsanwälte vor, die sich in Ravensburg schwerpunktmäßig mit dem Erbrecht befassen. Klicken Sie auf "Kontaktdaten" – dort finden Sie das Profil des jeweiligen Anwalts mit weiteren Informationen über dessen Arbeit. Unser Kontaktformular macht es möglich: Sie können dem ausgewählten Rechtsanwalt unkompliziert eine Nachricht schicken. Sie können das Kontaktformular benutzen, ohne dass Ihnen dafür Kosten oder Verpflichtungen entstehen. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah zwecks Terminabsprache bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Ravensburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.