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Anwälte für Mietminderung in Wasserburg a. Inn

Rechtsanwalt Peter Windmaier
Herrengasse 9
83512 Wasserburg a. Inn

Erfahrene Rechtsanwälte in Wasserburg a. Inn können Sie zur Mietminderung beraten.

Mängel an der Mietwohnung sind für den Mieter unerfreulich. Eine Minderung der Miete ist ein mögliches Druckmittel gegen den Vermieter. Dies ist jedoch an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, und oft bereitet der Betrag der Minderung Probleme. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und einfach einen erfahrenen Anwalt für Ihre Mietminderung zu finden!

Um welchen Betrag darf die Miete gemindert werden?

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Wie hoch die Minderung sein darf, richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung der Wohnung durch den Mangel. Im Internet kursieren viele Tabellen mit Beispielen. Allerdings hängt die Höhe der Minderung oft von Faktoren ab, die nicht in der Tabelle stehen. Auch die Jahreszeit kann eine Rolle spielen. So wird ein Heizungsausfall im Sommer nicht als so gravierend angesehen, wie etwa zu Weihnachten. Der Herabsetzungsbetrag wird immer ausgehend von der Bruttomiete ermittelt, also der Miete inklusive Nebenkosten. Ein erfahrener Anwalt aus Wasserburg a. Inn kann Ihnen helfen, Ihre Mietminderung richtig zu berechnen.

Miete mindern – wie macht man das überhaupt?

Der erste Schritt besteht darin, den Vermieter unverzüglich über den Mangel der Mietwohnung zu informieren. Dem Vermieter sollte dabei auch gleich schriftlich eine angemessene Frist gesetzt werden, um Handwerker zu schicken. Der Mieter sollte Handwerker des Vermieters dann auch in die Wohnung lassen und sich nicht gegen Terminvereinbarungen sperren. Kümmert sich der Vermieter nicht darum und läuft die Frist ab, kann es mit der Minderung losgehen. Eine Beratung durch einen Anwalt in Wasserburg a. Inn hilft, bei diesen Schritten keinen Fehler zu machen.

Welche Fehler können Mieter machen, wenn sie die Miete mindern?

Wer wegen eines Mangels der Wohnung die Miete kürzen will, muss diesen unbedingt unverzüglich dem Vermieter melden. Die Miete zu kürzen, ist meist nicht mehr möglich, wenn man sie in Kenntnis des Mangels ohne Vorbehalt zunächst weiter bezahlt hat. Wenn der Minderungsbetrag zu hoch angesetzt wird, entstehen Mietschulden – und es droht die fristlose Kündigung. Eine Minderung darf nicht geltend gemacht werden, wenn der Mieter selbst für die Entstehung des Mangels verantwortlich war. Ein Rechtsanwalt aus Wasserburg a. Inn mit Erfahrungen im Bereich der Mietminderung kann Sie umfassend über die besten Schritte beraten.

Aus welchen Gründen dürfen Mieter die Miete mindern?

Handfeste sachliche Mängel der Wohnung können ebenso als Grund angeführt werden, wie rechtliche Hindernisse beim Einzug. Sachmängel sind etwa eine kaputte Heizung oder Baulärm, auch üble Gerüche oder Ungezieferbefall. Ein Sachmangel muss die Tauglichkeit der Wohnung zum Wohnen tatsächlich beeinträchtigen. Er muss erheblich sein, also keine reine Bagatelle. Ein Mangel in rechtlicher Hinsicht liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung doppelt vermietet hat oder ein Vormieter nicht auszieht. Bei der Begründung der Mietminderung hilft Ihnen ein erfahrener Anwalt für Mietrecht in Wasserburg a. Inn.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, den richtigen Anwalt zu finden, der Sie zu Ihrer Mietminderung berät.

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Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Mietminderung in Wasserburg a. Inn gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Mängelbeseitigung.