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Anwälte für Abfindung in Wiesloch

Rechtsanwalt Jens Fischer
Ringstraße 21
69168 Wiesloch

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in Wiesloch, weil Sie eine Abfindung aushandeln wollen?

Eine Abfindung soll Sie entschädigen, wenn Sie Ihren Job verlieren. Sie kann jedoch für Sie auch Nachteile haben. Diese einmalige Zahlung ist meist Verhandlungssache. Gute rechtliche Beratung kann hier helfen. Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, in Wiesloch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht zu finden.

Wann kann man als Arbeitnehmer mit einer Abfindung rechnen?

Arbeitgeber bieten eine solche Zahlung oft in einem Aufhebungsvertrag an. Auch eine Regelung im Arbeitsvertrag ist denkbar. Kommt es zu einer Stilllegung des Betriebs, sieht oft ein Sozialplan eine solche Zahlung vor. Auch bei einer Betriebsänderung kann diese erfolgen. Auch durch ein arbeitsgerichtliches Urteil im Kündigungsschutzprozess kann eine solche Zahlung festgelegt werden. Weist der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung im Kündigungsschreiben auf die Möglichkeit einer Abfindung bei Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage hin, kann der Arbeitnehmer eine solche Zahlung beanspruchen. Ein versierter Anwalt in Wiesloch kann Ihnen sagen, ob in Ihrem konkreten Fall eine solche Zahlung in Betracht kommt.

Wie errechnet man die Höhe der Abfindung?

Wenn der Arbeitgeber eine Zahlung gegen Verzicht auf Klage angeboten hat, sind nach dem Gesetz 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung zu zahlen. Allerdings gilt diese Vorschrift nur für betriebsbedingte Kündigungen. Und generell gilt: Je besser die Chancen für eine Kündigungsschutzklage sind, desto besser stehen auch die Chancen auf eine höhere Zahlung. Hohe Zahlungen von bis zu vier Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr können oft Betriebsräte und Personalräte aushandeln – denn diesen ist nur schwer zu kündigen. Ein langer Prozess durch mehrere Instanzen kann für den Arbeitgeber sehr teuer werden. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, eine gute Zahlung auszuhandeln. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Wiesloch kann Sie beraten, damit Sie eine möglichst hohe Abfindung bekommen.

Was gibt es bei einer Abfindung für Nachteile und wie kann man sie umgehen?

Endet Ihr Arbeitsvertrag ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist und gegen eine Geldzahlung, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies kann maximal ein Jahr dauern; immerhin verschiebt sich der Bezugszeitraum dadurch nur nach hinten und wird nicht kürzer. Schließen Sie einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber, wird das Jobcenter eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld verhängen. Diese Sperrzeit verkürzt den Gesamtanspruch um 12 Wochen. Sie sollten daher nur mit anwaltlicher Beratung bei einem Rechtsanwalt aus Wiesloch entsprechende Vereinbarungen schließen und vorher genau rechnen, ob sich diese lohnen.

Wie wird meine Abfindung besteuert?

Diese Zahlung zählt zu den Einkünften und muss versteuert werden. Tragen Sie sie in der Steuererklärung in Anlage N ein. Von der sogenannten Fünftelregelung profitieren Sie, wenn der Chef Ihnen den ganzen Betrag innerhalb eines Jahres überwiesen hat. Dann können Sie die Geldsumme auf fünf Steuerjahre aufteilen. Für Abfindungen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an; anders ist es bei freiwillig gesetzlich Versicherten. Ein kompetenter Anwalt in Wiesloch kann Sie beraten, damit die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ohne Komplikationen verläuft.

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt, um eine angemessene Abfindung auszuhandeln.

Auch in Wiesloch gibt es fähige Rechtsanwälte, die Sie rund um das Arbeitsrecht beraten können. Hier bei uns finden Sie eine Auflistung. Vielleicht möchten Sie erst einmal nähere Informationen über die Anwälte und deren Tätigkeit? Dazu klicken Sie einfach auf den Button "Kontaktdaten"! Unser Kontaktformular ermöglicht Ihnen eine einfache und schnelle Kontaktaufnahme mit einem der Rechtsanwälte. Die Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice verursacht für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann so schnell wie möglich zur Vereinbarung eines Termins bei Ihnen melden.