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Aufhebungsverträge sind ein beliebtes Mittel, dauerhaft angelegte Verträge kurzfristig beenden zu können. Hier gibt es ganz klare Gewinner und Verlierer.

Anwälte für Aufhebungsvertrag in Wiesloch

Rechtsanwalt Jens Fischer
Ringstraße 21
69168 Wiesloch

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Mit dem Aufhebungsvertrag lassen sich Verträge beenden, die ansonsten dauerhaft angelegt wären, z.B. ein Arbeitsvertrag oder ein Mietvertrag. Der Aufhebungsvertrag ist an keine Form gebunden, kann von den Vertragsparteien also frei vereinbart werden. Im Gegenzug gilt: Was hier nicht ausdrücklich fixiert (oder vielmehr zugesichert) wurde, existiert nicht (mehr). So zum Beispiel restliche Urlaubstage oder eine Abfindung. Besonders der gemeinhin schwächere Vertragspartner (z.B. Arbeitnehmer oder Mieter) sollte sich zweimal überlegen, ob er einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Besser ist es, den Vertragsentwurf von einem Anwalt prüfen zu lassen. Anwalt in Wiesloch - einfach auswählen, unverbindlich kontaktieren.