Mittwoch, 19. Juni 2013
Informationen zum Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitsverhältnisse sind gekennzeichnet durch die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht gilt für alle Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte). Es unterteilt sich in zwei wesentliche Bereiche:dem Individualarbeitsrecht: Es regelt die Verhältnisse zwischen dem jeweiligen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie bspw. Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, Urlaubsansprüche, Befristungen oder Teilzeitarbeit.
dem Kollektivarbeitsrecht: Dieser Teil normiert die betriebliche Mitbestimmung wie auch das Arbeitskampfrecht, Tarif- und Koalitionsrecht.
Von unseren auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte erhalten Sie eine kompetente Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Fragen, wie etwa: zum Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Abfindungen, Arbeitzeugnis, Mutterschutz, Mobbing, etc.
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