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Anwälte für Testament in Zweibrücken

Rechtsanwalt Thomas Derstroff
Bismarckstraße 1
66482 Zweibrücken

Erfahrene Rechtsanwälte für Testamentsfragen in Zweibrücken finden Sie auf dieser Seite.

Viele Menschen machen Fehler bei der Erstellung Ihres Testaments. Angehörige streiten oft jahrelang um die Auslegung des letzten Willens. Schnell und kostenfrei können Sie über unsere Internetseite einen versierten Anwalt für Erbrecht kontaktieren, um sich beraten zu lassen.

Wo kann man ein Testament aufbewahren und wie widerruft man es?

Ihr eigenhändig verfasster letzter Wille kann zu Hause aufbewahrt werden. Dann sollten Sie vertrauenswürdige Personen informieren, wo er zu finden ist. Sie können Ihre Verfügung jederzeit ändern, indem Sie eine Neufassung anfertigen. Datieren Sie diese und vernichten Sie die alte Fassung! Die Verwahrung eines öffentlichen oder notariellen Testaments erfolgt beim Nachlassgericht. Widerrufen können Sie es, indem Sie es aus der Verwahrung zurückholen. Auch Ihr selbst erstellter letzter Wille ist beim Nachlassgericht gut aufgehoben. Alle Schriftstücke werden dort in einem zentralen Register aufgelistet. Sind Sie sich über die richtige Aufbewahrung oder Formfragen im Unklaren, erteilt Ihnen ein kompetenter Rechtsanwalt in Zweibrücken Auskunft.

Welche unterschiedlichen Formen von Testamenten stehen zur Auswahl?

Vollständig handschriftlich ist das eigenhändige Testament zu verfassen – mit Ort, Datum und Unterschrift. Vom Notar aufgenommen oder diesem übergeben wird das notarielle Testament. Der Notar übergibt es zur Aufbewahrung an das Amtsgericht. Ein Nottestament wird vor dem Bürgermeister oder vor drei Zeugen niedergelegt, wenn das Ableben kurz bevor steht und kein Notar mehr verfügbar ist. Eine andere Art der letztwilligen Verfügung ist der Erbvertrag. Bei ihm schließen zwei Seiten eine Vereinbarung, die der Erblasser nicht einfach widerrufen kann. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie bei der Erstellung Ihres letzten Willens beraten.

Wie funktioniert ein gemeinsames Testament, etwa bei Ehegatten?

Nur Ehegatten können eine gemeinsame letztwillige Verfügung vornehmen. Bestimmungen auf Gegenseitigkeitsbasis können die Ehegatten nicht durch eigene Regelungen wieder ändern. Ehegatten können ihre Verfügungen widerrufen, solange der Partner noch am Leben ist. Bei einem Berliner Testament beerben sich die beiden Ehepartner gegenseitig, die Kinder erben dann vom länger lebenden Elternteil. Gerade bei gemeinsamen Verfügungen kann Ihnen ein erfahrener Anwalt in Zweibrücken wertvolle Ratschläge erteilen.

Was führt zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit eines Testaments?

Sind Formvorschriften nicht eingehalten – etwa die handschriftliche Anfertigung – ist das Dokument nicht wirksam. Ist der Erblasser beim Verfassen des Dokuments nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, ist er nicht testierfähig. Auch dann ist das Dokument unwirksam. Ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament können Regelungen enthalten, die man nicht durch neue Verfügungen abändern kann. Eine letztwillige Verfügung muss vom Erblasser höchstpersönlich und ohne fremden Einfluss niedergeschrieben werden, sonst ist sie nicht wirksam. Ein auf den letzten Willen spezialisierter Anwalt in Zweibrücken kann Ihnen helfen, unerwünschte Folgen Ihrer Verfügungen zu vermeiden.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihre Fragen zum Testament zu finden.

Verschiedene gute Anwälte für Erbrecht in Zweibrücken finden Sie auf unserer Internetseite aufgelistet. Mit einem Klick auf "Kontaktdaten" finden Sie das Profil des jeweiligen Anwalts. Zur Kontaktaufnahme mit dem ausgewählten Rechtsanwalt können Sie ganz einfach und schnell unser Kontaktformular verwenden. Die Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich. Der Anwalt Ihrer Wahl wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Testament in Zweibrücken gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Berliner Testament, Testament Anfechtung, Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Übergabe zu Lebzeiten.