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ANWALTSKOSTENRECHNER

Ergebnis
Es fallen Anwaltskosten in Höhe von 0,00 Euro an.
Ihre Angaben zum anwaltlichen Auftrag
Auftraggeber 1 Person
Streitwert 1 Euro
Tätigkeiten des Anwalts
Anwaltskosten insgesamt
Streitwert 1 Euro

Außergerichtliche Tätigkeiten 0,00 Euro
Vertretung im Mahnverfahren 0,00 Euro
Vertretung im Klageverfahren 0,00 Euro

Anwaltskosten insgesamt 0,00 Euro
Hinweis zu den anwaltlichen Auslagen
Auslagen sind die Kosten, die beim Anwalt im Rahmen seiner Tätigkeit anfallen für Porto, Telefon, Fax etc. Der Anwalt kann sie entweder nach der tatsächlichen Höhe oder als Pauschale geltend machen. Die Pauschale beträgt 20% der gesetzlichen Gebühren, höchstens aber 20,- Euro.
Daneben werden Fotokopie-, Reise- und Abwesenheitskosten nach gesetzlich festgelegten Sätzen erstattet. Zu den Reisekosten gehören auch die Übernachtungskosten.
Hinweise zur Kostenerstattung
In außergerichtlichen Fällen werden die Kosten im Vergleich ausgehandelt oder können manchmal auch dem Gegner auferlegt werden. Bringt der Gegner Einwendungen vor, wird er jedoch meistens auch die Kosten des Anwalts nicht zahlen.
In gerichtlichen Streitigkeiten, die mit einem Urteil enden, trifft das Gericht eine Kostenentscheidung. Entweder werden die gesamten Kosten der unterlegenen Partei auferlegt oder das Gericht verteilt die Kosten gemäß dem Obsiegen und Unterliegen der Parteien, indem es eine Quote bildet. Diese Quote bestimmt auch die Kostenerstattung der Anwaltskosten durch den Gegner.
Eine wichtige Ausnahme bildet der Arbeitsgerichtsprozess in der ersten Instanz: hier trägt jede Partei die eigenen Kosten selbst.
Kommt es zu einem gerichtlichen Vergleich, so werden die Kosten regelmäßig ausgehandelt. Häufige wird vereinbart, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt, oder die Kosten werden entsprechend einer Quote aufgeteilt.
Der Gegner muss übrigens immer nur die Kosten in der Höhe der gesetzlichen Gebühren erstatten. Eine höher liegende Honorarvereinbarung muss er nicht erstatten. Können die Kosten vom Gegner nicht beigetrieben werden, weil er zahlungsunfähig ist, so trägt der Mandant die Kosten selbst. Als Auftraggeber bleibt er gegenüber dem Anwalt zur Zahlung des Honorars verpflichtet.
Rechtlicher Hinweis
Die Kosten werden berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 12. März 2004. Alle Angaben basieren auf Vereinfachungen, sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie verbindlich wissen möchten, welche Anwaltskosten anfallen, so befragen Sie bitte einen Anwalt.