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Hunde-Urin im Treppenhaus - Gericht: Keine wesentliche Beeinträchtigung
 
Hundehalter haben es nicht leicht. Gehen sie friedlich mit ihrem Liebling Gassi, werden sie von so manchem Mitbürger angefeindet, sobald ihr Vierbeiner am Bordstein herumschnuppert oder irgendwo sein Bein hebt. Leben sie in einer Mietwohnung, klingeln die Nachbarn wutentbrannt an der Tür, wenn Waldi auch nur einmal zu bellen wagt. Insbesondere die diesjährige Kampfhunddebatte hat dazu beigetragen, dass Hundebesitzern immer weniger Verständnis für die Bedürfnisse und Lebensäußerungen ihrer Haustiere entgegengebracht wird. Der Anwalt-Suchservice (Servicerufnummer 0180 – 52 54 555) berichtet von einem Fall, in dem einer Frau wegen ihres Hundes die Mietwohnung fristlos gekündigt wurde.
Dem aufgebrachten Vermieter war das Tier schon lange ein Dorn im Auge. Als der Mann verdächtige Pfützen im Hausflur und einen Haufen Hundekot im Hof entdeckte, war es mit seiner Geduld endgültig vorbei. Er kündigte der tierlieben Mieterin fristlos. Da sich die anderen Mieter jedoch auf ihre Seite stellten, fasste die Frau Mut und zog gegen die Kündigung vor Gericht. Das Amtsgericht Köln entschied wie folgt: Es sei nicht bewiesen worden, dass der Hundehaufen im Hof gerade von diesem Tier stamme. Selbst wenn dem so sein sollte, handele es sich um einen einmaligen Vorfall, der keine weitreichenden Konsequenzen nach sich ziehen könne. Das Urinieren des Hundes im Treppenhaus sei ohne Zweifel unangenehm. Es stelle jedoch keine so gravierende Störung dar, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei (Urteil v. 08.08.2000, Az: 208 C 164/00). Auch hätten die Pfützen die anderen Mieter nach deren Aussagen nicht beeinträchtigt. Sogar die Reinigungskraft, die alle zwei bis drei Wochen die umstrittenen Lachen entfernen musste, habe sich nicht sonderlich daran gestört. Die Hundehalterin solle in Zukunft darauf achten, dass sich die Verunreinigungen im Treppenhaus nicht regelmäßig wiederholten, so das Gericht.
Tipp: Für Bürger, die einen Anwalt in mietrechtlichen Streitigkeiten oder anderen Fällen suchen, bietet der Anwalt-Suchservice schnelle Hilfe: Rund um die Uhr werden unter der bundesweit einheitlichen Servicerufnummer 0180 – 52 54 555 (24 Pf./Min.) bis zu drei spezialisierte Anwälte in der gewünschten Region benannt.
Text ca. 45 Zeilen/ 50 Anschläge v.11.12.01
Bitte Beleg an: Anwalt-Suchservice GmbH,
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
 

 

 

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