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Presse-Archiv 2001
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Geisterfahrt auf Inlineskates: Haftung für Unfall mit Radfahrer
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Bevor der Winter kommt unternehmen viele noch einmal eine Radtour durch die herbstliche Landschaft, oder sie gehen zum Inlineskaten. Da Radler und Skater häufig die gleichen Strecken bevorzugen, kommen sie sich allerdings schon einmal in die Quere. Ereignet sich dabei ein Unfall, so wird später oft vor Gericht über die Schuldfrage gestritten. Der Anwalt-Suchservice (Servicerufnummer 0180 - 52 54 555) berichtet von einem solchen Fall. Eine Radlerin befuhr einen Wirtschaftsweg auf der rechten Straßenseite. In einiger Entfernung näherten sich zwei Inline-Skaterinnen, die nebeneinander herfuhren und sich angeregt unterhielten. Die Skaterin auf der linken Straßenseite war durch das Gespräch so abgelenkt, dass sie die entgegenkommende Radlerin zu spät bemerkte. Im letzten Moment versuchte sie zwar noch, ihr zur Fahrbahnmitte hin auszuweichen, jedoch vergeblich. Beide prallten heftig zusammen und die Radfahrerin stürzte. Sie erlitt schwere Kopfverletzungen. Vor Gericht stritten die beiden Frauen später darüber, wer für den Crash verantwortlich war. Das OLG Hamm entschied, dass die Skaterin die alleinige Schuld trage (Az.: 6 U 63/00). Grundsätzlich müssten alle Verkehrsteilnehmer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme beachten. Hiergegen habe die Skaterin verstoßen. Wenn sie schon die linke, also die falsche Fahrbahnseite benutzte, so die Richter, dann hätte sie ganz besonders darauf achten müssen, ob ihr dort andere Verkehrsteilnehmer entgegenkämen. Wäre sie aufmerksamer gewesen, dann hätte sie die Radlerin auch rechtzeitig gesehen und ihr ausweichen können. Darüber hinaus sei die Skaterin auch deshalb zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet gewesen, weil sie neben ihrer Begleiterin hergefahren sei und beide zusammen die Straße in ihrer gesamte Breite eingenommen hätten. Bei Gegenverkehr hätte sie sich vor oder hinter ihrer rechts fahrenden Begleiterin einordnen und dem Entgegenkommenden Platz machen müssen. Tipp: Für Bürger, die einen Anwalt in verkehrsrechtlichen Streitigkeiten oder anderen Fällen suchen, bietet der Anwalt-Suchservice schnelle Hilfe: Rund um die Uhr werden unter der bundesweit einheitlichen Servicerufnummer 0180 – 52 54 55 (24 Pf./Min.) bis zu drei spezialisierte Anwälte in der gewünschten Region benannt.
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Text ca. 42 Zeilen/ 50 Anschläge v.19.11.01
Bitte Beleg an: Anwalt-Suchservice GmbH,
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln |
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