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Presse-Archiv 2001
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Fataler Zirkus-Unfall: Frau stürzte von Zuschauer-Tragegerüst
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Eine Zirkusvorstellung ist fast immer ein aufregendes und schönes Erlebnis. Die möglichen Gefahren, so meint der erwartungsvolle Besucher, der das beleuchtete Zelt betritt, liegen in der Manege bei den Artisten und Dompteuren. Dass jedoch ein Zirkusbesuch auch andere, gänzlich unerwartete Risiken für den Zuschauer bergen kann, zeigt ein Fall, von dem der Anwalt-Suchservice (Servicerufnummer 0180 – 52 54 555) berichtet. Eine junge Mutter besuchte mit ihrem siebenjährigen Sohn einen Zirkus. Als sie in einer der oberen Sitzreihen Platz nehmen wollte, geschah das Unglück: Sie stürzte zwischen den Sitz- und Bodenbrettern hindurch in den Bereich des darunter befindlichen Gerüstes und brach sich das rechte Sprunggelenk. Als sich herausstellte, dass an dem Gerüst der Befestigungsbolzen für ein Bodenbrett gefehlt hatte, verlangte die Frau vom Zirkusbetreiber Schadenersatz und Schmerzensgeld, doch dieser winkte ab. Er meinte, das Zirkuszelt sei wie vor jeder Vorstellung kontrolliert worden. Dabei würden auch die Tribünen und das Gestänge hinter den Tribünen abgegangen. Es könne ja auch schließlich ein Zirkusbesucher den Befestigungsbolzen entfernt haben. Die Zirkusbesucherin wollte sich so nicht abspeisen lassen, und der Fall ging vor Gericht. Die Richter des OLG Hamm entschieden wie folgt: Für Tragegerüste unter den Zuschauerrängen eines Zirkuszeltes und die darauf angebrachten Fußbodenbretter gelte das Gleiche wie für Baugerüste (Urteil vom 07.06.2001, Az: 6 U 45/01). Es sei Sache des Betreibers zu beweisen, dass seine beim Aufbau und der Kontrolle tätigen Hilfskräfte sorgfältig vorgegangen seien und mögliche Gefahren ausgeschlossen hätten. Da dies im vorliegenden Fall nicht mit der nötigen Sicherheit geklärt werden könne, hafte der Zirkusbetreiber für die Verletzungen der jungen Mutter. Das Gericht verurteilte ihn dazu, der Frau 8.000 Mark Schmerzensgeld und über 10.000 Mark Schadenersatz zu zahlen. Tipp: Für Bürger, die einen Anwalt haftungsrechtlichen Streitigkeiten oder anderen Fällen suchen, bietet der Anwalt-Suchservice schnelle Hilfe: Rund um die Uhr werden unter der bundesweit einheitlichen Servicerufnummer 0180 – 52 54 555 (24 Pf./Min.) bis zu drei spezialisierte Anwälte in der gewünschten Region benannt.
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Text ca. 44 Zeilen/ 50 Anschläge v. 23.11.01
Bitte Beleg an: Anwalt-Suchservice GmbH,
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln |
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