Rechtsanwalt per Mausklick: Bundesweit spezialisierte Rechtsanwälte & mehr als 4400 Kanzleihomepages! Anwalt-Suchservice GmbH
Anwalt-Suchservice GmbH

KontaktImpressum
   
Rechtsanwalt-Suche
Ort eingeben:
    
zur Profi-Suche
 
Rechtsanwalt finden
Anwaltsuche Anwalt-Suche
Kanzlei-Homepages Anwalts-Homepage-
Verzeichnis
   
Aktuelle Urteile
Arbeit Neuzugänge
Arbeit Arbeit & Ausbildung
Auto & Verkehr Auto & Verkehr
Computer & Internet Computer & Internet
Familie Ehe & Familie
Erben & Vererben Erben & Vererben
Erben & Vererben Gesundheit & Medizin
Reise & Freizeit Reise & Freizeit
Steuern & Finanzen Steuern & Finanzen
Wohnen & Bauen Wohnen & Bauen
   
Ratgeber
Häufig gestellte Fragen Verbrauchertipps
Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen Rechtslexikon
Wichtige Berechnungen Prozesskostenrechner
Wichtige Berechnungen BGB-Suchmaschine
Wichtige Berechnungen Verhaltensregeln für Laien
Prozesskostenfinanzierung Prozessfinanzierung
   
Für Anwälte / Notare
Teilnahme und Aufnahmeantrag
Sonderkonditionen
Erstellung Kanzlei-Homepage
Extranet
 
Über uns
Presse
Kontakt
Impressum
Partnerprogramm
Partner-Links
Mediadaten
Formulare Verträge
Beratung
 
Presse
 
 
 
 
 
 
 


Jaguar durch Dachlawine beschädigt
Gericht: Kein Schadenersatz


Hauseigentümer sind normalerweise nicht verpflichtet, Dritte vor von ihren Dächern fallendem Schnee (sog. Dachlawinen) besonders zu schützen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor, auf das der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer 0180 - 52 54 555) hinweist.

In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Mann seinen Firmenwagen, einen neuen Jaguar, vor seiner Wohnung geparkt. Unmittelbar neben dem Stellplatz befand sich die Garage des Nachbarhauses, deren Dach einen leichten Überhang  zum Grundstück des Jaguarfahrers aufwies. Da es schon seit Tagen stark geschneit hatte, löste sich plötzlich eine größere Menge Schnee vom Garagendach, krachte auf die Luxuskarosse und beschädigte diese.

Später verlangte das Unternehmen, für das der Jaguarfahrer tätig war, von der Eigentümerin der Garage Schadenersatz für den demolierten Firmenwagen. Die Frau hätte, so die Begründung, gegen die Gefahr von Dachlawinen Vorsorge treffen müssen. Das OLG Hamm sah das anders (Urt. v. 23.7.2003; Az.: 13 U 49/03).

Die Nachbarin habe ihre Pflichten nicht verletzt. Grundsätzlich habe jeder selbst die Aufgabe, sich vor Gefahren durch Dachlawinen in Acht zu nehmen. Hauseigentümer seien in der Regel nicht verpflichtet, Dritte durch spezielle Maßnahmen vor vom Dach rutschendem Schnee zu schützen. Etwas anderes gelte nur dann, wenn in ihrer Stadt Schutzvorkehrungen, wie Schneefanggitter oder ähnliches, behördlich vorgeschrieben seien oder wenn besondere Umstände spezielle Sicherungsmaßnahmen erforderten. Das sei hier aber nicht der Fall gewesen.   

Die Nachbarin habe den Jaguarfahrer auch nicht vor dem auf ihrer Garage liegenden Schnee warnen müssen. Zum einen habe der Mann seinen Wagen normalerweise an einer anderen Stelle geparkt und nur ausnahmsweise neben ihrer Garage abgestellt.  Zum anderen habe er gesehen, dass es über längere Zeit heftig geschneit habe und auf dem überhängenden Garagendach viel Schnee lag, der auf das Auto rutschen konnte. Erst durch das eigene, gedankenlose Verhalten des Jaguarfahrers, so die Richter,  sei es überhaupt zu der Beschädigung des Pkws gekommen. Es bestünden keine Ersatzansprüche gegen die Nachbarin. 

Köln, den 5. Dezember 2003

Text ca. 44 Zeilen/ 50 Anschläge
Bitte Beleg an: Anwalt-Suchservice GmbH,
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
 

 

 

 Presse-Service
Aktuelle Presse-mitteilungen per Post
Anrede
  Firma
Name
Vorname
Str., Nr.
PLZ, Ort
Land
  E-Mail
Löschen
 

 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsanwältin
Annette Stich

 

Telefon 0221-93738-603
Telefax 0221-93738-963
E-Mail
 
Assessor jur.
Günter Warkowski

 

Telefon 0221-93738-609
Telefax 0221-93738-963
E-Mail
 

Anwalt-Suchservice
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

In Kooperation mit der
BRAK
 

 
     
nach oben nach oben
Rechtsanwälte finden über   Copyright Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH  2006