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Kommt ein Unfallopfer ins Krankenhaus, hofft es auf bestmögliche Versorgung und baldige Genesung. Doch mancher verlässt die Niederungen medizinischer Behandlungskunst noch kränker und gehandicapter als zuvor. Der Anwalt-Suchservice (Servicerufnummer 0180 – 52 54 555) berichtet von einem Fall, den das Oberlandesgericht Koblenz zu entscheiden hatte.
Ein Mann war vom Dach eines Hauses gefallen und elf Meter in die Tiefe gestürzt. Er überlebte und wurde mit zahlreichen Frakturen ins Krankenhaus gebracht. Man operierte ihn, und nach ein paar Tagen begann sich sein Zustand zu stabilisieren. Als die Ärzte eine Blutkultur von dem Patienten anlegten, entdeckten sie allerdings, dass sich der Mann mit einem gefährlichen Hospitalkeim (Staphylokokkos aureus) infiziert hatte. Um die Infektion zu bekämpfen, behandelte man den Verletzten mit Antibiotika, die im Regelfall zehn bis vierzehn Tage angewandt werden müssen. Ohne jeden Grund wurden die Medikamente jedoch schon nach fünf Tagen abgesetzt – mit verheerenden Folgen. Die Infektion im rechten Bein des Patienten konnte sich ungehindert ausbreiten, und die multiresistenten Keime zerstörten nunmehr unaufhaltsam den Unterschenkelknochen. Schließlich musste der Unterschenkel amputiert werden, um das restliche Bein und das Leben des Patienten zu retten. Der verzweifelte Mann verlangte später Schadenersatz und Schmerzensgeld, doch die Verantwortlichen wiegelten kaltschnäuzig ab. Die Ärzte meinten, die Infektion habe sich der Mann vermutlich durch den Sturz vom Haus zugezogen. Der Fall ging zu Gericht.
Die Richter des OLG Koblenz (Urteil vom 25.07.2003, Az: 8 U 1275/02) stellten sich auf die Seite des Patienten. Wie ein Sachverständiger dargelegt habe, seien die Staphylokokken im Regelfall nicht in Erde, Staub und Straßenschmutz zu finden. Daraus folgerte das Gericht, dass die Ansteckung nicht bei dem Sturz, sondern erst im Krankenhaus erfolgte. Die Behandlung der Infektion mit Antibiotika sei richtig, jedoch viel zu kurz gewesen. Dies stelle einen groben Behandlungsfehler dar. Die Richter verurteilten die nachlässigen Mediziner, rund 2.300 Euro Schadenersatz und 40.000 Euro Schmerzensgeld an den Mann zu zahlen.
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