Rechtsanwalt per Mausklick: Bundesweit spezialisierte Rechtsanwälte & mehr als 4400 Kanzleihomepages! Anwalt-Suchservice GmbH
Anwalt-Suchservice GmbH

KontaktImpressum
   
Rechtsanwalt-Suche
Ort eingeben:
    
zur Profi-Suche
 
Rechtsanwalt finden
Anwaltsuche Anwalt-Suche
Kanzlei-Homepages Anwalts-Homepage-
Verzeichnis
   
Aktuelle Urteile
Arbeit Neuzugänge
Arbeit Arbeit & Ausbildung
Auto & Verkehr Auto & Verkehr
Computer & Internet Computer & Internet
Familie Ehe & Familie
Erben & Vererben Erben & Vererben
Erben & Vererben Gesundheit & Medizin
Reise & Freizeit Reise & Freizeit
Steuern & Finanzen Steuern & Finanzen
Wohnen & Bauen Wohnen & Bauen
   
Ratgeber
Häufig gestellte Fragen Verbrauchertipps
Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen Rechtslexikon
Wichtige Berechnungen Prozesskostenrechner
Wichtige Berechnungen BGB-Suchmaschine
Wichtige Berechnungen Verhaltensregeln für Laien
Prozesskostenfinanzierung Prozessfinanzierung
   
Für Anwälte / Notare
Teilnahme und Aufnahmeantrag
Sonderkonditionen
Erstellung Kanzlei-Homepage
Extranet
 
Über uns
Presse
Kontakt
Impressum
Partnerprogramm
Partner-Links
Mediadaten
Formulare Verträge
Beratung
 
Presse
 
 
 
 
 
 
 


Streitpunkt Auffahrunfall:
Fahrstreifenwechsler haftet allein!


Wechselt ein Autofahrer in unzulässiger Weise den Fahrstreifen, und kollidiert er deshalb mit einem anderen Fahrzeug, haftet er allein für die verursachten Schäden. Darauf verweist der  Anwalt-Suchservice (Servicerufnummer 0180 – 52 54 555) und berichtet von einem Fall, den das Kammergericht Berlin zu entscheiden hatte.

Ein Mann befuhr mit seinem Wagen eine mehrspurige Straße. Trotz dichten Verkehrs auf der Nachbarspur wechselte er, ohne sich über eine ausreichend große  Lücke zu vergewissern oder seinen geplanten Fahrstreifenwechsel länger per Blinker anzukündigen, einfach hinüber. Es geschah, was geschehen musste: Der Fahrer des zügig und dicht nachfolgenden Autos wurde von dem plötzlichen Manöver überrascht, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf das herübergewechselte Fahrzeug auf. Im Streit um Schadenersatz ging der Fall später zu Gericht.

Die Richter des KG Berlin (Urteil vom 12.06.2003, Az: 22 U 134/02) entschieden wie folgt: Der in völlig unüberlegter Weise vorgenommene Fahrstreifenwechsel sei verkehrsgefährdend und damit unzulässig gewesen. Für die Folgen des in diesem Zusammenhang geschehenen und geradezu provozierten Unfalls sei der Fahrstreifenwechsler verantwortlich und müsse auch alleine dafür haften. Der sonst häufig geltende Grundsatz, dass der Auffahrende Schuld habe, sei bei einem unzulässigen Fahrspurwechsel wie in diesem Fall außer Kraft gesetzt. Den Auffahrenden habe hier nicht einmal eine Mitschuld getroffen, so die Richter.

Tipp: Der Anwalt-Suchservice benennt rechtsuchenden Bürgern unter der Servicerufnummer 0180 – 52 54 555 (12 Cent / Min.) bundesweit spezialisierte Rechtsanwälte in ihrer Nähe.

Köln, den 19. Dezember 2003

Text ca. 35 Zeilen/ 50 Anschläge
Bitte Beleg an: Anwalt-Suchservice GmbH,
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
 

 

 

 Presse-Service
Aktuelle Presse-mitteilungen per Post
Anrede
  Firma
Name
Vorname
Str., Nr.
PLZ, Ort
Land
  E-Mail
Löschen
 

 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsanwältin
Annette Stich

 

Telefon 0221-93738-603
Telefax 0221-93738-963
E-Mail
 
Assessor jur.
Günter Warkowski

 

Telefon 0221-93738-609
Telefax 0221-93738-963
E-Mail
 

Anwalt-Suchservice
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

In Kooperation mit der
BRAK
 

 
     
nach oben nach oben
Rechtsanwälte finden über   Copyright Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH  2006