Rechtsanwalt per Mausklick: Bundesweit spezialisierte Rechtsanwälte & mehr als 4400 Kanzleihomepages! Anwalt-Suchservice GmbH
Anwalt-Suchservice GmbH

KontaktImpressum
   
Rechtsanwalt-Suche
Ort eingeben:
    
zur Profi-Suche
 
Rechtsanwalt finden
Anwaltsuche Anwalt-Suche
Kanzlei-Homepages Anwalts-Homepage-
Verzeichnis
   
Aktuelle Urteile
Arbeit Neuzugänge
Arbeit Arbeit & Ausbildung
Auto & Verkehr Auto & Verkehr
Computer & Internet Computer & Internet
Familie Ehe & Familie
Erben & Vererben Erben & Vererben
Erben & Vererben Gesundheit & Medizin
Reise & Freizeit Reise & Freizeit
Steuern & Finanzen Steuern & Finanzen
Wohnen & Bauen Wohnen & Bauen
   
Ratgeber
Häufig gestellte Fragen Verbrauchertipps
Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen Rechtslexikon
Wichtige Berechnungen Prozesskostenrechner
Wichtige Berechnungen BGB-Suchmaschine
Wichtige Berechnungen Verhaltensregeln für Laien
Prozesskostenfinanzierung Prozessfinanzierung
   
Für Anwälte / Notare
Teilnahme und Aufnahmeantrag
Sonderkonditionen
Erstellung Kanzlei-Homepage
Extranet
 
Über uns
Presse
Kontakt
Impressum
Partnerprogramm
Partner-Links
Mediadaten
Formulare Verträge
Beratung
 
Presse
 
 
 
 
 
 
 


Beschattung der Lebensgefährtin
Detektei ohne Anspruch auf Honorar


Ein krankhaft eifersüchtiger Lebensgefährte, der einen Detektiv mit der Beschattung seiner Freundin beauftragt, kann, im Gegensatz zu einem Ehemann, der Detektei später wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages die Zahlung verweigern. So sah es zumindest ein Richter am Amtsgericht Siegburg.

Wie der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer 0180 - 52 54 555) mitteilt, hatte ein Mann aus dem Rhein-Sieg-Kreis eine Detektei mit der Beschattung seiner Lebensgefährtin beauftragt. Der Mann hatte den Verdacht, dass seine Freundin fremd ginge. Ein Detektiv observierte daraufhin die junge Dame an drei Tagen fast rund um die Uhr. Doch der Schnüffler fand keine Beweise für eine Affäre der Frau.

Da der krankhaft eifersüchtige Auftraggeber mit der Ausbeute des Detektivs nicht zufrieden war, verweigerte er ihm einfach die Zahlung von insgesamt 2.297 Euro. Die Detektei verwies auf den bestehenden Vertrag und zog vor Gericht. Doch sie hatte nicht die moralischen Bedenken des Amtsrichters auf ihrer Rechnung.

Das AG Siegburg erklärte den Detektivvertrag schlicht für sittenwidrig (Urt. v. 29.9.2004 – 4 C 805/03). Der Vertrag verstöße gegen das grundgesetzliche Wertesystem, so der Amtsrichter. Der Lebensgefährte habe sich aus purer Eifersucht intime Informationen über seine Freundin mit Hilfe eines Dritten beschaffen wollen. Eine solche negative Motivation reiche nicht aus, um einen derartig massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Frau zu rechtfertigen. Anders, so das Gericht, wäre es bei einem verheirateten Ehepaar gewesen. Denn hier könnte es, im Hinblick auf ein etwaiges gerichtliches Scheidungsverfahren gerechtfertigt sein, einen privaten Ermittler zur Erlangung von Beweisen für einen Rechtsstreit zu beauftragen. Die Detektei hätte diesen Unterschied erkennen müssen und den Auftrag niemals annehmen dürfen. Sie habe keinen Honoraranspruch gegen den Auftraggeber.

Köln, den 10.12.2004

Text ca. 43 Zeilen / 50 Anschläge
Bitte Beleg an: Anwalt-Suchservice GmbH,
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
 

 

 

 Presse-Service
Aktuelle Presse-mitteilungen per Post
Anrede
  Firma
Name
Vorname
Str., Nr.
PLZ, Ort
Land
  E-Mail
Löschen
 

 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsanwältin
Annette Stich

 

Telefon 0221-93738-603
Telefax 0221-93738-963
E-Mail
 
Assessor jur.
Günter Warkowski

 

Telefon 0221-93738-609
Telefax 0221-93738-963
E-Mail
 

Anwalt-Suchservice
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

In Kooperation mit der
BRAK
 

 
     
nach oben nach oben
Rechtsanwälte finden über   Copyright Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH  2006