Rechtsanwalt per Mausklick: Bundesweit spezialisierte Rechtsanwälte & mehr als 4400 Kanzleihomepages! Anwalt-Suchservice GmbH
Anwalt-Suchservice GmbH

KontaktImpressum
   
Rechtsanwalt-Suche
Ort eingeben:
    
zur Profi-Suche
 
Rechtsanwalt finden
Anwaltsuche Anwalt-Suche
Kanzlei-Homepages Anwalts-Homepage-
Verzeichnis
   
Aktuelle Urteile
Arbeit Neuzugänge
Arbeit Arbeit & Ausbildung
Auto & Verkehr Auto & Verkehr
Computer & Internet Computer & Internet
Familie Ehe & Familie
Erben & Vererben Erben & Vererben
Erben & Vererben Gesundheit & Medizin
Reise & Freizeit Reise & Freizeit
Steuern & Finanzen Steuern & Finanzen
Wohnen & Bauen Wohnen & Bauen
   
Ratgeber
Häufig gestellte Fragen Verbrauchertipps
Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen Rechtslexikon
Wichtige Berechnungen Prozesskostenrechner
Wichtige Berechnungen BGB-Suchmaschine
Wichtige Berechnungen Verhaltensregeln für Laien
Prozesskostenfinanzierung Prozessfinanzierung
   
Für Anwälte / Notare
Teilnahme und Aufnahmeantrag
Sonderkonditionen
Erstellung Kanzlei-Homepage
Extranet
 
Über uns
Presse
Kontakt
Impressum
Partnerprogramm
Partner-Links
Mediadaten
Formulare Verträge
Beratung
 
Presse
 
 
 
 
 
 
 


Silvesterböller im Schulbetrieb
Kein Schmerzensgeld bei Tinnitus


Verletzt ein Schüler einen anderen während des Schulbetriebes mittels eines Knallkörpers, muss er in der Regel nicht haften, sondern es zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Wie der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer 0180 - 52 54 555) mitteilt, hatte ein 14-jähriger Junge einige Tage nach Silvester in einer Gruppe von Schülern mit Knallkörpern hantiert. Die Jungen standen kurz vor Unterrichtsbeginn an einer Bushaltestelle unmittelbar neben der Schule. Ein paar Meter von ihnen entfernt wartete eine 15-jährige Schülerin auf ihre Freundin. Plötzlich katapultierte der Junge, ohne genau zu zielen, einen Silvesterböller in Richtung des Mädchens. Der Knaller explodierte direkt neben ihrem linken Ohr. Die 15-Jährige erlitt einen Tinnitus.

Dafür sollte der Bengel nun haften. Das Mädchen verklagte den Jungen auf insgesamt 15.000 Euro Schmerzensgeld.

Doch das OLG Hamm  wies die Klage ab (Urt. v. 20.1.2004 – 9 U 151/03). Auch wenn Knallkörper in der Schule grundsätzlich nichts zu suchen hätten, gehöre ein derartiger Unfall zum Schulalltag, so die Richter. Übermütige Spielereien und schmerzhafte Raufereien von Schülern während der Abwesenheit von Aufsichtspersonen seien typische Verhaltensweisen im Pubertätsalter. Sie entsprächen gerade den spezifischen Gefahren des „Betriebs“ Schule, wegen derer der Unfallversicherungsschutz und die Haftungsfreistellung für Schüler beständen. Schmerzensgeld, so das Gericht, sei nur dort angemessen, wo der Schädiger es eindeutig auf die Zufügung eines größeren Körperschadens angelegt hätte. Dies sei hier jedoch nicht der Fall gewesen.

Köln, den 22.12.2004

Text ca. 38 Zeilen / 50 Anschläge
Bitte Beleg an: Anwalt-Suchservice GmbH,
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
 

 

 

 Presse-Service
Aktuelle Presse-mitteilungen per Post
Anrede
  Firma
Name
Vorname
Str., Nr.
PLZ, Ort
Land
  E-Mail
Löschen
 

 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsanwältin
Annette Stich

 

Telefon 0221-93738-603
Telefax 0221-93738-963
E-Mail
 
Assessor jur.
Günter Warkowski

 

Telefon 0221-93738-609
Telefax 0221-93738-963
E-Mail
 

Anwalt-Suchservice
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

In Kooperation mit der
BRAK
 

 
     
nach oben nach oben
Rechtsanwälte finden über   Copyright Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH  2006