Rechtsanwalt per Mausklick: Bundesweit spezialisierte Rechtsanwälte & mehr als 4400 Kanzleihomepages! Anwalt-Suchservice GmbH
Anwalt-Suchservice GmbH

KontaktImpressum
   
Rechtsanwalt-Suche
Ort eingeben:
    
zur Profi-Suche
 
Rechtsanwalt finden
Anwaltsuche Anwalt-Suche
Kanzlei-Homepages Anwalts-Homepage-
Verzeichnis
   
Aktuelle Urteile
Arbeit Neuzugänge
Arbeit Arbeit & Ausbildung
Auto & Verkehr Auto & Verkehr
Computer & Internet Computer & Internet
Familie Ehe & Familie
Erben & Vererben Erben & Vererben
Erben & Vererben Gesundheit & Medizin
Reise & Freizeit Reise & Freizeit
Steuern & Finanzen Steuern & Finanzen
Wohnen & Bauen Wohnen & Bauen
   
Ratgeber
Häufig gestellte Fragen Verbrauchertipps
Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen Rechtslexikon
Wichtige Berechnungen Prozesskostenrechner
Wichtige Berechnungen BGB-Suchmaschine
Wichtige Berechnungen Verhaltensregeln für Laien
Prozesskostenfinanzierung Prozessfinanzierung
   
Für Anwälte / Notare
Teilnahme und Aufnahmeantrag
Sonderkonditionen
Erstellung Kanzlei-Homepage
Extranet
 
Über uns
Presse
Kontakt
Impressum
Partnerprogramm
Partner-Links
Mediadaten
Formulare Verträge
Beratung
 
Presse
 
 
 
 
 
 
 


Sturz bei winterlicher Wanderung
Gericht: Teilnehmer müssen selbst aufpassen


Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen an einer organisierten Wanderung teilnimmt, muss sich auf Gefahren durch Schnee- und Eisglätte einstellen. Stürzt er auf glattem Boden, so hat er wenig Chancen, Schadenersatz vom Veranstalter zu erhalten. Das zeigt ein Urteil des OLG Saarbrücken, über das der Anwalt-Suchservice (Servicerufnummer: 0180-52 54 555) berichtet.

Eine Frau hatte im Winter an einer Wanderung teilgenommen, die von einem Volkswanderverein  angeboten wurde. Der Weg führte über eine vom Veranstalter ausgewählte Strecke, die sich sowohl über innerörtliche öffentliche Wege als auch über Wald- und Feldwege hinzog, die teilweise vereist waren. Zu Beginn eines Feldwegs stürzte die Frau auf einer nicht erkennbaren Eisfläche und zog sich schwere Verletzungen im Kopf- und Wirbelsäulenbereich zu. Später verklagte sie den Veranstalter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dieser, so meinte sie, hätte die Teilnehmer vor Gefahren schützen müssen. Etwa dadurch, dass er Eisflächen auf der Strecke abgestreut bzw. durch Hinweisschilder vor ihnen gewarnt hätte. Die Klage hatte keinen Erfolg (Urteil vom 25.1.2005, 4 U 212/04-43).

Verkehrssicherungspflichtige müssten nicht jede nur erdenkliche Unfallgefahr ausschließen, so das Gericht. Sie hätten vielmehr nur solchen Gefahren entgegen zu wirken, mit denen bei bestimmungsgemäßer Nutzung - hier also der Nutzung eines Wanderweges durch einen durchschnittlichen Wanderer - nicht gerechnet werden müsse. Auf der Wanderstrecke seien erkennbar überall starke winterliche Beeinträchtigungen vorhanden gewesen. An vielen Stellen habe eine geschlossene Schneedecke gelegen, deren Oberfläche teils glatt gewesen sei. Daher hätte die Teilnehmerin überall mit Glätte rechnen und sich entsprechend vorsichtig fortbewegen müssen. Der Veranstalter, so die Richter weiter, sei nicht verpflichtet gewesen, einer so offensichtlichen Gefahr durch Warnschilder oder das Räumen und Streuen der Strecke bzw. einzelner, besonders gefährlicher Stellen entgegenzuwirken. Außerdem  wäre er auch gar nicht dazu in der Lage gewesen, die spätere Unfallstelle bei der Streckenbegehung als besonders rutschig zu erkennen und zu sichern. Die Verunglückte habe schließlich selbst gesagt, dass sie auf einer nicht erkennbaren Eisfläche gestürzt sei. Der Veranstalter der Wanderung, so das Urteil,  müsse nicht haften.

Köln, den 23.11.2005
Text ca. 45 Zeilen / 55 Anschläge
Bitte Beleg an: Anwalt-Suchservice GmbH,
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
 

 

 

 Presse-Service
Aktuelle Presse-mitteilungen per Post
Anrede
  Firma
Name
Vorname
Str., Nr.
PLZ, Ort
Land
  E-Mail
Löschen
 

 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsanwältin
Annette Stich

 

Telefon 0221-93738-603
Telefax 0221-93738-963
E-Mail
 
Assessor jur.
Günter Warkowski

 

Telefon 0221-93738-609
Telefax 0221-93738-963
E-Mail
 

Anwalt-Suchservice
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

In Kooperation mit der
BRAK
 

 
     
nach oben nach oben
Rechtsanwälte finden über   Copyright Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH  2006