Rechtsanwalt per Mausklick: Bundesweit spezialisierte Rechtsanwälte & mehr als 4400 Kanzleihomepages! Anwalt-Suchservice GmbH
Anwalt-Suchservice GmbH

KontaktImpressum
   
Rechtsanwalt-Suche
Ort eingeben:
    
zur Profi-Suche
 
Rechtsanwalt finden
Anwaltsuche Anwalt-Suche
Kanzlei-Homepages Anwalts-Homepage-
Verzeichnis
   
Aktuelle Urteile
Arbeit Neuzugänge
Arbeit Arbeit & Ausbildung
Auto & Verkehr Auto & Verkehr
Computer & Internet Computer & Internet
Familie Ehe & Familie
Erben & Vererben Erben & Vererben
Erben & Vererben Gesundheit & Medizin
Reise & Freizeit Reise & Freizeit
Steuern & Finanzen Steuern & Finanzen
Wohnen & Bauen Wohnen & Bauen
   
Ratgeber
Häufig gestellte Fragen Verbrauchertipps
Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen Rechtslexikon
Wichtige Berechnungen Prozesskostenrechner
Wichtige Berechnungen BGB-Suchmaschine
Wichtige Berechnungen Verhaltensregeln für Laien
Prozesskostenfinanzierung Prozessfinanzierung
   
Für Anwälte / Notare
Teilnahme und Aufnahmeantrag
Sonderkonditionen
Erstellung Kanzlei-Homepage
Extranet
 
Über uns
Presse
Kontakt
Impressum
Partnerprogramm
Partner-Links
Mediadaten
Formulare Verträge
Beratung
 
Presse
 
 
 
 
 
 
 


Snowboard gefährlicher als Skier
Gericht: Toter Winkel stört Wahrnehmung


Snowboard-Fahrer müssen aufmerksamer sein als Skifahrer. Stoßen beide auf der Piste zusammen, so kann sich das höhere Gefährdungspotenzial des Snowboards auf die Haftungsquote auswirken. Das hat das Landgericht Bonn entschieden.

Wie der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer 0180 - 52 54 555) berichtet, näherten sich zwei aus unterschiedlichen Richtungen kommende Wintersportler mit ähnlichem Tempo einer „Pistenkreuzung“. Während die Frau auf regulären Skiern unterwegs war, fuhr der Mann auf einem Snowboard. Trotz der Warntafeln an den Pistenrändern, prallten beide im Kreuzungsbereich zwischen Skihütte und Talstation zusammen. Die Skifahrerin erlitt dabei einen komplizierten Drehbruch des linken Schienbeins, das daraufhin genagelt und geschraubt werden musste. Die Frau meinte, der Snowboarder habe sie ungebremst über den Haufen gefahren und forderte 7.500 Euro Schmerzensgeld von ihm. Der Funsportler behauptete, die Skifahrerin sei, ohne nach vorne zu schauen, in ihn hineingerauscht. Der Fall landete vor Gericht.

Das LG Bonn reduzierte den Schmerzensgeldanspruch der Skifahrerin auf 4.500 Euro (Urt. v. 21.3.2005 - 1 O 484/04). Wenn die Schuldfrage einer Kollision auf der Skipiste - wie im vorliegenden Fall - nicht näher aufgeklärt werden könne, dann hafteten regelmäßig beide Seiten zu je 50 Prozent. Bei Beteiligung eines Snowboard-Fahrers erhöhe sich jedoch die Haftungsquote zu Lasten des Funsportlers auf 60:40, so das Gericht. Schließlich sei ein Snowboard schwerer als reguläre Skier und berge wegen der größeren Aufpralldynamik ein höheres Verletzungsrisiko. Zudem sei ein Snowboard schwieriger zu steuern, da jeder zweite Schwung dem Fahrer ein Wahrnehmungsdefizit in Form eines toten Winkels beschere. Und zwar immer dann, wenn sein Rücken beim „backside turn“ zum Kurvenmittelpunkt weise. Dadurch erhöhe sich die Gefahr für die übrigen Wintersportler, so die Richter, weshalb ein Snowboarder im Vergleich zum Skifahrer aufmerksamer sein müsse.

Köln, den 23.11.2005

Text ca. 42 Zeilen / 50 Anschläge
Bitte Beleg an: Anwalt-Suchservice GmbH,
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
 

 

 

 Presse-Service
Aktuelle Presse-mitteilungen per Post
Anrede
  Firma
Name
Vorname
Str., Nr.
PLZ, Ort
Land
  E-Mail
Löschen
 

 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsanwältin
Annette Stich

 

Telefon 0221-93738-603
Telefax 0221-93738-963
E-Mail
 
Assessor jur.
Günter Warkowski

 

Telefon 0221-93738-609
Telefax 0221-93738-963
E-Mail
 

Anwalt-Suchservice
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

In Kooperation mit der
BRAK
 

 
     
nach oben nach oben
Rechtsanwälte finden über   Copyright Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH  2006