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Lärm durch Einbaumöbel
Nachbarin darf Miete mindern


Werden in einer Mietwohnung freistehende Möbel durch Einbauteile ersetzt und kommt es dadurch zu erhöhten Geräuschübertragungen in die darunter liegende Wohnung, so können deren Mieter ein Mietminderungsrecht haben. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes Neuruppin hervor.

Wie der Anwalt-Suchservice (Servicerufnummer: 0180-52 54 555) berichtet, hatte eine Mieterin 15 Jahre lang im Erdgeschoss eines 1952 errichteten Hauses gewohnt, das aufgrund seiner einfachen Bauweise außergewöhnlich hellhörig war. Eines Tages zog in die Wohnung über ihr eine Familie ein, die sowohl die freistehende Badewanne als auch die freistehenden Küchenmöbel durch Einbauteile ersetzte. Wegen des intensiven Kontaktes der Einbaumöbel mit dem Baukörper des Hauses, konnte die Mieterin fortan jedes von der Familie verursachte Geräusch deutlich hören - auch sehr intime Geräusche aus Bad und WC. Da die Mieterin zusätzlich durch laute Heizungsgeräusche gestört wurde, nachdem der Vermieter die Öfen in den Wohnungen durch eine Zentralheizung ersetzt hatte, deren Brenner unter der Wohnung der Frau lag, alle paar Minuten ansprang und sie nachts weckte, minderte sie die Miete um 84 Euro. Der Vermieter bestand auf Zahlung der vollen Miete und zog vor Gericht. Seine Mieterin, argumentierte er, habe den schlechten Schallschutz des Hauses von jeher gekannt. Deshalb müsse sie die Geräusche hinnehmen. Das Amtsgericht Neuruppin sah das anders (Urt. v. 12.11.2004; Az.: 42 C 263/04).

Bei dem vermehrten Lärm handle es sich um Mängel der Wohnung, die während der Mietzeit entstanden seien, so der Richter. Sie gäben der Mieterin das Recht, die Miete zu mindern. Angesichts der nächtlichen Brennergeräusche unter dem Schlafzimmer und des mit den Sanitär- und Kücheneinbauten zusammenhängenden Lärms aus der oberen Wohnung, sei die Mietminderung um 84 Euro angemessen gewesen. Der Vermieter habe keinen Anspruch auf Zahlung der vollen Miete, so das Urteil.

Köln, den 29.11.2005

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