Ermitteln Sie hier das
Prozessrisiko für Zivil- und Arbeitsgerichtsprozesse.
NEU! Bitte beachten Sie, dass seit dem 1.7.2006 für die Vergütung der Rechtsanwälte eine wichtige Änderung in Kraft getreten ist: Für den Bereich der außergerichtlichen Beratung entfallen dann die bisherigen im Gesetz festgelegten Gebühren. Das, was bisher die Ausnahme war - das freie Aushandeln des anwaltlichen Honorars - wird künftig der Regelfall sein. Siehe hierzu die PM der Bundesrechtsanwaltskammer